Pflichten und Privilegien

Die Pflichten und Privilegien - Titelbild

Wie andere Stände hatte auch der Adel eine Reihe von exklusiven Rechten und Privilegien. Die Privilegien des Adels, wie z. B. die Jagd, wurden zu einem Symbol für seinen Stand. Andere Rechte sind etwa das Kirchenpatronat und die Gerichtsbarkeit. Privilegien beinhalten beispielsweise die Wählbarkeit. Zu den Pflichten zählen unter anderem die „Cur und Verpflegung“ des Gesindes, wenn es krank ist. Beschränkungen sind zum Beispiel Tätigkeits- und Berufsverbote.

Eine juristische Kodifizierung von Privilegien, Rechten, Beschränkungen und Pflichten einer ständischen Gesellschaft der Neuzeit findet sich zum Beispiel im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794. So sind Vorrechte zum Beispiel das Stimmrecht bei Land- und Kreistagen oder der Erwerb adliger Güter. Einschränkungen gibt es etwa hinsichtlich des Betreibens bürgerlicher Gewerbe.

Es gab schon immer Spannungen zwischen Bürgerlichen und Adligen sowie zwischen dem Adel selbst.

Dies könnte dadurch zum Ausdruck kommen, dass eine Standeserhöhung abgelehnt wird.

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