Ursprünglich bezeichnete ein Adelsname den Herkunftsort des Familienstammsitzes. Wer den Ort oder Besitz wechselte, änderte damals auch den Namen. Gelegentlich wurde der neue Besitz auch als ergänzender Bestandteil des Namens hinzugefügt. Ähnlich wurden auch die Nebenlinien gebildet. Mit der frühen Neuzeit wurde „von“ ein besitzunabhängiges Adelsprädikat, wohingegen „zu“ besitzabhängig blieb.
Es gibt auch Adelsgeschlechter mit gewöhnlichen Familien- oder Sippennamen oder Ämterbezeichnungen. Diese Namen wurden um den entsprechenden Wohnsitz mit den Prädikaten „zu“ oder „von“ ergänzt. Bei späteren Nobilitierungen wegen Verdiensten in Deutschland wurden weiterhin Ortsbezeichnungen mit Bezug zur erhobenen Person im Adelsnamen geführt.