Das Fürstentum Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein – ein Binnenstaat in den Alpen zwischen Österreich und der Schweiz – ist eines der kleinsten Länder der Erde. Die Verfassung Liechtensteins definiert das Land als „konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage“.

Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein ist seit 1989 das Staatsoberhaupt Liechtensteins. Seit 2004 führt Prinz Alois von und zu Liechtenstein die Staatsgeschäfte.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Monarchen, die vor allem repräsentative Aufgaben haben, hat der liechtensteinische Souverän neben diesen auch weitreichende Befugnisse. Er ernennt die Staatsregierung auf Vorschlag der Abgeordneten. Die Staatsregierung setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen: einem Regierungschef und vier Räten. Der Fürst hat auch die Befugnis, den Landtag wieder aufzulösen. Außerdem kann der Fürst auf der Grundlage seines Vetorechts vom Parlament und vom Volk verabschiedete Gesetze aufheben.

Gleichzeitig gibt die Verfassung den Bürgerinnen und Bürgern eine ungewöhnlich aktive Rolle in der Regierung durch ihre direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten.

Sowohl der Fürst als auch das Volk haben individuelle Rechte und Pflichten, die jedoch so miteinander verwoben sind, dass keine Seite für sich allein etwas bewirken kann. Der Landesfürst teilt somit seine Souveränität mit dem Volk. Zum Beispiel treten Gesetze nur dann in Kraft, wenn sie sowohl vom Fürsten als auch von seinem Volk gebilligt werden. Dies kann entweder indirekt – über die Abgeordneten – oder direkt über eine Volksabstimmung erfolgen. In Zweifelsfällen gibt die Verfassung jedoch dem Monarchen das letzte Wort.

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