Rang im Adel

Rang im Adel Titelbild

    Historie

    Im Mittelalter hatte der Adel im Fränkischen Reich das Herrschaftsmonopol inne. Er wurde angeführt von einem König und wurde weiter nach Rang untergliedert. Je höher der Rang, desto höher die soziale Einstufung.

    Zudem wurde unterschieden zwischen Hoch- und Niederadel. Zum Hochadel zählten neben Kaiser und König auch weltliche und geistliche Fürsten.

    Alle Mitglieder des Hochadels nahmen Regierungsaufgaben wahr, während der Niederadel lediglich in den Genuss der Privilegien kam: Sie mussten keine Steuern zahlen und hatten bessere Karrierechancen. Im Gegensatz zum gemeinen Volk konnte der Adel das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben bestimmen und so seine Machtstellung untermauern.

    Bereits im Spätmittelalter musste der Adel Einbußen seiner Vorherrschaft einstecken. Das lag zum einen am aufsteigenden Bürgertum, welches zunehmend wirtschaftlichen Einfluss erlangte.

    Zum anderen gewann das Königtum an politischer Bedeutung. Die französische Revolution läutete dann das Ende der adligen Vorrechte ein. In Deutschland bedeutete die Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation im Jahr 1806 einen großen Einschnitt, infolge dessen der Reichsritterschaft alle politischen Vorrechte entzogen wurde.

    1918 schließlich wurde der letzte Deutsche Kaiser abgesetzt und die Weimarer Republik ausgerufen. Als Folge verlor der Adel seine letzten Vorrechte. Der Adelstitel war nur noch ein Bestandteil des Namens.

    Adelstitel nach Rang in absteigender Reihenfolge

    Rang im Adel Beitragsbild

    Die folgende Aufstellung umfasst alle Adelstitel in Europa vom Mittelalter bis zur Neuzeit. Dem Adelstitel zugeordnet ist der Prädikatstitel, also die Anrede. Außerdem gibt es noch das Adelsprädikat (beispielsweise das “von” im Namen, welches die adlige Zugehörigkeit kennzeichnet).

    Kaiser

    Der höchste Herrschertitel ist der Kaiser, im russischen Zar (männlich) beziehungsweise Zariza (weiblich). Seine Nachkommen tragen den Titel (Kron-)Prinz oder (Kron-)Prinzessin. Die Ausnahme bilden auch hier die russischen Zaren: Der Sohn des Zaren ist ein Zarewitsch oder auch Großfürst, die Tochter eine Zarewna oder Großfürstin. Der Kaiser musste mit “Kaiserliche Majestät” angesprochen werden, die Prinzen im kaiserlichen Haus tragen den Prädikatstitel “Kaiserliche Hoheit”.

    König

    Der zweithöchste Adelstitel in der Rangfolge ist der des Königs oder der Königin. Der König ist der höchste monarchische Würdenträger eines Staates. Er war nicht nur das Regierungsoberhaupt, sondern auch Gesetzgeber und Richter und hatte somit die alleinige Entscheidungsgewalt. Der allgemeine Titel für die Nachkommen entspricht dem des Kaisers, also (Kron-)Prinz beziehungsweise (Kron-)Prinzessin. Wer den König anspricht, muss dies mit “Königliche Majestät” tun. Analog lautet die Anrede für Prinz oder Prinzessin “Königliche Hoheit”.

    Erzherzog

    Der Adelstitel “Erzherzog” (beziehungsweise Erzherzogin) stand den Herrschern des Erzherzogtums Österreich und dann auch den Angehörigen der Habsburger (später Habsburg-Lothringen) zu. Die Nachkommen des Hauses hatten den gleichen Titel inne, also Erzherzog. Zunächst musste ein Erzherzog mit “Durchlauchtigste/r” angesprochen werden. Im Laufe der Jahre änderte sich der Prädikatstitel aber zu Kaiserliche und Königliche Hoheit.

    Großherzog

    Dieser Adelstitel wurde vergeben für Fürsten, deren Rang sich zwischen dem des Herzogs und des Königs befand. Die Nachkommen konnten als Prinz/Prinzessin oder Erbgroßherzog beziehungsweise Erbgroßherzogin bezeichnet werden. Die Anrede lautete im Allgemeinen “Allerdurchlauchtigste/r”. Ausnahmen bildeten die Prinzen aus den Großherzogtümern Hessen, Baden und Luxemburg. Für sie galt der Prädikatstitel “Königliche Hoheit”.

    Kurfürst

    Im Heiligen Römischen Reich zählte der Kurfürst zu den ranghöchsten Fürsten. Sie alleine waren seit dem 13. Jahrhundert berechtigt, den römisch-deutschen König zu wählen. Ein Kurfürst konnte verschiedene Adelstitel tragen, zum Beispiel König, Erzbischof oder Landgraf. Die erste Zusammensetzung bestand aus sieben Kurfürsten, vier weltlichen und drei geistlichen. Im 17. Jahrhundert kamen zwei weitere Kurfürsten dazu. Am Ende bestand das Kurfürstenkolleg aus zehn Mitgliedern. Als das Heilige Römische Reich 1806 unter Napeolon Bonaparte aufgelöst wurde, behielt nur Hessen-Kassel den Status Kurfürstentum und somit der Landgraf den Titel Kurfürst bei. Vom Rang her wurde er mit einem Großherzog gleichgesetzt. Die Anrede für einen Kurfürsten war Königliche Hoheit oder Durchlauchtigste/r. Die Nachfolger wurden Kurprinz beziehungsweise Kurprinzessin genannt.

    Herzog

    Der Adelstitel Herzog geht auf die germanischen Heerführer zurück. Später waren sie königliche Amtsträger, denen vor allem militärische Aufgaben oblagen. Regierende Herzöge und ihre direkten Nachkommen wurden mit dem Prädikatstitel “Königliche Hoheit” angesprochen. Als das Heilige Römische Reich aufgelöst wurde, verloren alle Mitglieder des Hochadels ihre Reichsstandschaft durch die sogenannte Mediatisierung. So auch Inhaber des Adelstitels Herzog, die ihre Herrschaftsrechte dadurch verloren. Sie galten jetzt als Standesherren und waren ebenbürtig mit den nach wie vor regierenden Häusern. Als Standesherren führten sie die Anrede “Durchlaucht”.

    Landgraf

    Dieser Adelstitel wurde nur im deutschsprachigen Raum vergeben. Am bedeutendsten waren zunächst die Landgrafen in Thüringen, der allerdings dann durch einen Herzog von Sachsen abgelöst wurde. Er gelangte von Thüringen nach Hessen. Im Jahr 1803 gelangte der Landgraf von Hessen-Kassel sogar zu der Ehre deines Kurfürstentitels. Obwohl nicht jeder Landgraf dem Reichfürstenstand angehörte, waren alle dem Rang des Herzogs gleichgestellt. Nachfolger eines Landgrafs waren Prinz oder Prinzessin. Der letzte Landgraf, Landgraf von Hessen-Homburg, musste ebenso wie der Landgraf von Hessen mit “Königliche Hoheit” betitelt werden. Angehörige anderer Häuser durften den Prädikatstitel Hoheit oder Durchlaucht führen.

    Pfalzgraf

    Anfänglich hatte der Pfalzgraf die Aufgabe, den König oder Kaiser zu vertreten. Sie waren Vorsitzende des Hofgerichts und waren Ansprechpartner für Bittsteller. Für jedes Herzogtum gab es einen Pfalzgrafen. Das änderte sich später, die meisten Pfalzgrafschaften wurden einem größeren Fürstentum zugewiesen. Übrig blieb der Pfalzgraf bei Rhein, der ab dem späten Mittelalter auch dem Reichsfürstentum angehörte und somit dem Herzog gleichgestellt war. Die Nachfolger eines Pfalzgrafen trugen die Bezeichnung Prinz oder Prinzessin. Dem Pfalzgraf bei Rhein und dem Kurfürst von Sachsen kamen die Würden des Kurfürsten zuteil. Als solche gebührte ihnen der Titel Königliche Hoheit. Sonst lautete die Anrede Durchlaucht.

    Ritter, Edler, Herr von, Landmann von…

    Den untersten Rang in der Reihenfolge der Adelstitel belegten Ritter, Edler, Herr und Landmann. Zum Ritter geschlagen werden konnten Angehörige des Niederadels oder mit niederadligen Vorfahren. Sie mussten noch zahlreiche andere Kriterien erfüllen, wie ihren Mut unter Beweis zu stellen.

    Wer einer sogenannten ritterbürtigen Familie angehörte, aber die Ritterwürde nicht erhielt, wurde als “Edelknecht” bezeichnet. Ab dem 19. Jahrhundert zählte das Rittertum als eigener Adelsstand. Jeder Inländer, der mit einem Verdienstorden ausgezeichnet wurde, bekam den Adelstitel verliehen. Die Anrede für “Edler” dagegen war eigentlich gar kein Adelstitel, sondern ein Adelsprädikat. Es konnte vergeben werden, wenn jemand in den Adelsstand erhoben wurde. Die Bezeichnung Edler/Edle galt sowohl für die Eltern wie auch für die Nachkommen.

    In der Rangfolge stand der Edle unter dem Ritter. “Herr” ist heute eine männliche Anrede, stellte aber früher eine Standesbezeichnung dar. Sie lautete korrekt “Herr von” oder “Frau von”. “Landmann” steht für den untitulierten Adel eines bestimmten Landes.

    Manchmal bezeichnen “Herr” und “Landmann” aber auch die männlichen Familienmitglieder des titulierten Adels dieses Landes. Der Prädikatstitel für Ritter, Edler, Herr/Frau von oder Landmann von lautet Hochwohlgeboren.

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