Die folgende Aufstellung umfasst alle Adelstitel in Europa vom Mittelalter bis zur Neuzeit. Dem Adelstitel zugeordnet ist der Prädikatstitel, also die Anrede. Außerdem gibt es noch das Adelsprädikat (beispielsweise das “von” im Namen, welches die adlige Zugehörigkeit kennzeichnet).
Kaiser
Der höchste Herrschertitel ist der Kaiser, im russischen Zar (männlich) beziehungsweise Zariza (weiblich). Seine Nachkommen tragen den Titel (Kron-)Prinz oder (Kron-)Prinzessin. Die Ausnahme bilden auch hier die russischen Zaren: Der Sohn des Zaren ist ein Zarewitsch oder auch Großfürst, die Tochter eine Zarewna oder Großfürstin. Der Kaiser musste mit “Kaiserliche Majestät” angesprochen werden, die Prinzen im kaiserlichen Haus tragen den Prädikatstitel “Kaiserliche Hoheit”.
König
Der zweithöchste Adelstitel in der Rangfolge ist der des Königs oder der Königin. Der König ist der höchste monarchische Würdenträger eines Staates. Er war nicht nur das Regierungsoberhaupt, sondern auch Gesetzgeber und Richter und hatte somit die alleinige Entscheidungsgewalt. Der allgemeine Titel für die Nachkommen entspricht dem des Kaisers, also (Kron-)Prinz beziehungsweise (Kron-)Prinzessin. Wer den König anspricht, muss dies mit “Königliche Majestät” tun. Analog lautet die Anrede für Prinz oder Prinzessin “Königliche Hoheit”.
Erzherzog
Der Adelstitel “Erzherzog” (beziehungsweise Erzherzogin) stand den Herrschern des Erzherzogtums Österreich und dann auch den Angehörigen der Habsburger (später Habsburg-Lothringen) zu. Die Nachkommen des Hauses hatten den gleichen Titel inne, also Erzherzog. Zunächst musste ein Erzherzog mit “Durchlauchtigste/r” angesprochen werden. Im Laufe der Jahre änderte sich der Prädikatstitel aber zu Kaiserliche und Königliche Hoheit.
Großherzog
Dieser Adelstitel wurde vergeben für Fürsten, deren Rang sich zwischen dem des Herzogs und des Königs befand. Die Nachkommen konnten als Prinz/Prinzessin oder Erbgroßherzog beziehungsweise Erbgroßherzogin bezeichnet werden. Die Anrede lautete im Allgemeinen “Allerdurchlauchtigste/r”. Ausnahmen bildeten die Prinzen aus den Großherzogtümern Hessen, Baden und Luxemburg. Für sie galt der Prädikatstitel “Königliche Hoheit”.
Kurfürst
Im Heiligen Römischen Reich zählte der Kurfürst zu den ranghöchsten Fürsten. Sie alleine waren seit dem 13. Jahrhundert berechtigt, den römisch-deutschen König zu wählen. Ein Kurfürst konnte verschiedene Adelstitel tragen, zum Beispiel König, Erzbischof oder Landgraf. Die erste Zusammensetzung bestand aus sieben Kurfürsten, vier weltlichen und drei geistlichen. Im 17. Jahrhundert kamen zwei weitere Kurfürsten dazu. Am Ende bestand das Kurfürstenkolleg aus zehn Mitgliedern. Als das Heilige Römische Reich 1806 unter Napeolon Bonaparte aufgelöst wurde, behielt nur Hessen-Kassel den Status Kurfürstentum und somit der Landgraf den Titel Kurfürst bei. Vom Rang her wurde er mit einem Großherzog gleichgesetzt. Die Anrede für einen Kurfürsten war Königliche Hoheit oder Durchlauchtigste/r. Die Nachfolger wurden Kurprinz beziehungsweise Kurprinzessin genannt.
Herzog
Der Adelstitel Herzog geht auf die germanischen Heerführer zurück. Später waren sie königliche Amtsträger, denen vor allem militärische Aufgaben oblagen. Regierende Herzöge und ihre direkten Nachkommen wurden mit dem Prädikatstitel “Königliche Hoheit” angesprochen. Als das Heilige Römische Reich aufgelöst wurde, verloren alle Mitglieder des Hochadels ihre Reichsstandschaft durch die sogenannte Mediatisierung. So auch Inhaber des Adelstitels Herzog, die ihre Herrschaftsrechte dadurch verloren. Sie galten jetzt als Standesherren und waren ebenbürtig mit den nach wie vor regierenden Häusern. Als Standesherren führten sie die Anrede “Durchlaucht”.