Der Staat Vatikanstadt

Die Vatikanstadt (auch als Vatikan oder Vatikanstaat bezeichnet) liegt innerhalb Roms, das als Enklave vollständig von Italien umgeben ist. Sie ist mit ihren etwa 1000 Einwohnern und einer Fläche von 0,44 Quadratkilometern der weltweit kleinste Staat und auch der einzige mit Latein als Amtssprache. Trotzdem spielt der Zwergstaat durch sein Oberhaupt, den Papst, eine herausragende Rolle auf der Weltbühne.

Der Staat ist die einzige in Europa verbliebene absolute Wahlmonarchie, deren Monarch – der Papst – von den Kardinälen gewählt wird. Er kann sein Amt nur durch Tod oder Rücktritt verlassen. Die meisten Bewohner sind Kardinäle, Schweizergardisten, päpstliche Diplomaten und Mitarbeiter der Kurie – der päpstlichen Behörde.

Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt, das vom Staat Vatikanstadt zu unterscheiden ist, vertritt den Vatikan auf internationaler Ebene. Teilweise werden beide Begriffe synonym verwendet.

Als Bischof von Rom und Staatsoberhaupt hat der Papst die oberste Exekutiv-, Legislativ- und Gerichtsgewalt über die Vatikanstadt. Die gesetzgebende Gewalt wird in der Regel von einer Päpstlichen Kommission ausgeübt, die sich aus sieben Kurienkardinälen zusammensetzt. Dieses Kardinalskollegium erarbeitet Gesetzesvorschläge für die Zustimmung des Papstes und ist für die Festlegung vieler finanzieller Maßnahmen in der Vatikanstadt verantwortlich. Die Exekutivgewalt wird vom Governatorat der Vatikanstadt ausgeübt, zu dessen Präsident Fernando Kardinal Vérgez Alzaga (der auch den Vorsitz der Päpstlichen Kommission innehat) ernannt wurde.

Während der Sedisvakanz, also zwischen dem Tod eines Papstes und der Wahl eines neuen Papstes, ruht die päpstliche Gewalt. Das Kardinalskollegium, welches über alle weltlichen Befugnisse des Papstes verfügt, richtet dann die Papstwahl im sogenannten Konklave aus. Im Prinzip kann jeder getaufte Mann, der gültig zum Bischof geweiht werden kann (d.h. der unverheiratet bzw. verwitwet ist), Papst werden. In der Praxis werden jedoch seit Jahrhunderten nur Kardinäle zu Päpsten gewählt. Ein Frauenwahlrecht gibt es nicht.

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