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Adelstitel im Ausweis

Adelstitel im Ausweis Titelbild

    Gesetzeslage

    Ihren Adelstitel können Sie frei tragen. Bitte verstehen Sie ihn hier als Aristonym, oder besser als Künstlernamen. Künstlernamen können in den Personalausweis und Reisepass eingetragen werden. Möglich ist dies seit vielen Jahren, bis es zu einer Änderung des Personalausweisgesetz am 1. 11. 2007 kam, mit der die Eintragungsfähigkeit von Künstlernamen abgeschafft wurde.

    Auf diese Änderung im Jahr 2007 gab es Proteste von vielen Künstlern, die für ihre berufliche Tätigkeit auf Künstlernamen angewiesen sind. Diese Proteste waren in 2008 Anlass für die Bundesregierung, die Frage der Eintragungsfähigkeit von Künstlernamen erneut zu prüfen. Der Bundesrat beschloss dann am 18. Dezember 2008 das neue Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, in dem als Nebenregelung auch Künstlernamen wieder eintragungsfähig gemacht wurden.

    Das Gesetz trat zusammen mit der Einführung des neuen Personalausweises gemäß Art. 7 des Gesetzes erst am 1. November 2010 in Kraft. Seitdem ist es den Meldebehörden wieder möglich, Künstlernamen in den Personalausweis einzutragen.

    Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Künstlernamen, sofern die Identität des Ausstellers ohne Zweifel feststeht. Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform Genüge getan. Es steht Ihnen also vollkommen frei Ihre künftigen Verträge mit Graf zu Falkenstein oder Lord of Kerry zu unterzeichnen. Solange Ihrem Vertragspartner Ihre “bürgerliche Identität” bekannt ist, ist der Vertrag rechtskräftig.

    Eintragung im Personalausweis

    Ein Antrag auf Eintragung des Adelstitels (Künstlernamens) in Ausweise kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt gestellt werden. Gegenüber der Behörde muss man glaubhaft machen, dass man unter dem gewünschten Namen überregional bekannt ist. Nachweise können in Form einer Gewerbeanmeldung, aber auch durch Publikationen im Internet erbracht werden. Anschließend steht die Entscheidung im Ermessen der Behörde. Erfahrungsgemäß fällt es den Behörden einfacher einen Künstlername einzutragen, je mehr Sie glaubhaft machen, unter eben diesem auch bekannt zu sein.

    Hierfür könnten z.B.

    • Domainregistrierungen mit Ihrem Adelstitel (als Inhaber der Domain und auch als Name im Impressum. Dort z.B. als Theodor Ludwig Schröder, aka (also known as) Graf Theo zu Falkenstein),
    • Mitgliedschaft in einem Künstlerverein unter Ihrem Adelstitel, das ist völlig unproblematisch
    • Mitgliedschaft in einem Verein unter Ihrem Adelstitel, da helfen gute Beziehungen zum Vereinswart,
    • Bestätigung einer Agentur, mit der man zusammenarbeitet,
    • Flyer, Zeitungsartikel mit Adelstitel
    • Markenanmeldung als Wortmarke, sehr hilfreich, siehe weiter unten
    • Soziale Medien: Facebook-Seite, Instagramm, Twitter
    • Gewerbeanmeldung, nennen Sie Ihr Gewerbe z.B. ” Graf Falkenstein Immobilien” sehr hilfreich sein.

    Je mehr Sie vorlegen und glaubhaft machen, um so eher wird man Ihren Künstlernamen eintragen.

    Eintragung im Führerschein

    Wenn es mit dem Titel im deutschen Personalausweis unerwartet nicht klappt, so gibt es noch einen Plan B. Mit etwas Aufwand können Sie Ihren Titel nämlich in Ihren Führerschein bekommen und diesen vollkommen rechtskonform auch nutzen. Das ist vielleicht weniger ein praktischer Tipp als vielmehr ein „nice to know“, aber wie das funktioniert haben wir hier etwas näher erklärt: Eigenen Namen ändern

     

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