Der deutsche Adel war bis 1919 gesellschaftlich privilegiert. Die meisten deutschen Territorien wurden von Mitgliedern des Adels regiert oder maßgeblich beeinflusst. Der deutsche Adel war aufgrund der vielen verschiedenen Territorien, aus denen Deutschland bestand, sehr vielfältig. Die Schaffung einer einheitlichen „nationalen Adelsgeschichte“ ist daher unmöglich.
Deutscher Adel

Der deutsche Adel war bis 1919 gesellschaftlich privilegiert. Die meisten deutschen Territorien wurden von Mitgliedern des Adels regiert oder maßgeblich beeinflusst. Der deutsche Adel war aufgrund der vielen verschiedenen Territorien, aus denen Deutschland bestand, sehr vielfältig. Die Schaffung einer einheitlichen „nationalen Adelsgeschichte“ ist daher unmöglich.
Ab dem 11./12. Jahrhundert waren die Adligen rechtlich-sozial als Stände organisiert und wurden Teil der Ständeordnung. Im Mittelalter konnten Nicht-Adlige in den Rang eines Ritters aufsteigen. Ab dem 14. Jahrhundert konnten Einzelpersonen durch Nobilitierung, d. h. den Erwerb von Adelstiteln auf der Grundlage von Einkünften oder Landbesitz, in den Adelsstand aufsteigen. Bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 war der deutsche Adel eng mit diesem verbunden. Nur der römisch-deutsche Kaiser konnte in den Adelsstand erheben. Nach 1806 hatten alle deutschen Bundesfürsten das Recht, ihren Adel von der Zentralregierung anerkennen zu lassen; dies änderte sich auch nicht mit der Gründung des föderal organisierten Deutschen Reiches im Jahr 1871.
Nach der Novemberrevolution wurden in der Weimarer Verfassung „Vorrechte und Nachteile durch Geburt oder Stand“ abgeschafft. Obwohl der Adel im modernen Deutschland viel von seiner Macht und seinem Prestige eingebüßt hat, ist er immer noch in Teilen eine geschlossene Gesellschaftsschicht mit ausgeprägten Bräuchen.
Entstehung des deutschen Adels

Die ersten Anzeichen für die Entstehung einer erblichen Aristokratie finden sich in der karolingischen Zeit für Sachsen.
In Bayern bildete sich früher als in Sachsen ein Stammesherzogtum heraus.
Es ist insgesamt davon auszugehen, dass es in der Karolingerzeit (ca. 8. und 9. Jahrhundert) Familien gab, die sich in der Gesellschaft als herausragend betrachteten. Ein geschlossener erblicher Adel hatte sich aber offenbar noch nicht herausgebildet; die soziale Mobilität war noch hoch.
Frühmittelalter
Nach dem Sachsenspiegel waren Edelfreie Grundbesitzer, die sich von anderen Freien (Bauern oder Großbauern) dadurch unterschieden, dass sie das dreifache Wergeld zahlen mussten. Sie entwickelten sich zu einem landrechtlichen Stand, der mit seinem Allodbesitz dem Herrscher unterstand und nicht durch Lehns- oder Dienstverhältnisse seinen Adel hatte. Karl der Große rekrutierte freie Landbesitzer, die während des Sommers für ihn auf Feldzügen in ganz Europa im Namen des Reiches kämpften.
Die Einführung der fränkischen Grafschaftsverfassung durch Karl den Großen, die bestimmten Personen Aufgaben zuwies, indem sie sie zu Verwaltern einer Grafschaft oder Mark ernannte, führte zur Entstehung von bald erblichen Berufsbezeichnungen, aus denen sich Adelsränge herausbildeten.
In den Quellen werden die Heerführer dux (Herzog) oder legatus genannt; die Markgrafen legatus, praeses und später marchio; und die Grafen comes. Erst mit dem Ersten Kreuzzug Ende des elften Jahrhunderts entstand ein edles Ideal des Rittertums (miles). Die Edelfreien erbten ihren hohen Status, aber der Weg zum Rittertum erforderte mehr als nur einen illustren familiären Hintergrund – er gab allen Männern eine Chance zum Aufstieg.
Lehnwesen
Das Feudalsystem schuf einen rechtlichen und sozialen Rahmen für die Edelfreien. Im 12. Jahrhundert waren bereits alle deutschen Herzogtümer, Grafschaften und Erz- und Hochstifte vom Reich als Lehen vergeben worden. Erst im 13. Jahrhundert begann der Feudalismus seine Bedeutung zu verlieren. Anstelle von Vasallen wurden nun Dienstmannen (die „Ministeriale“) eingestellt. Diese neuen Angestellten waren entweder bereits Söhne von Rittern oder zeichneten sich durch kriegerische oder administrative Fähigkeiten aus. Sie wurden bald nach Beginn ihrer Tätigkeit in den Ritterstand aufgenommen. Gegen Ende des 12. Jahrhunderts hatte auch diese untere Schicht begonnen, sich ständisch abzugrenzen. Um ihre wirtschaftliche Basis zu verbreitern, übernahmen viele Adlige zusätzlich zu ihrem ursprünglichen Landbesitz Lehen von mächtigeren Adligen. Aus den Edelfreien entwickelten sich die Herren, Grafen und Fürsten, die nur dem römisch-deutschen Kaiser verpflichtet waren. Im Spätmittelalter und in der Neuzeit wurden die Reichsfürsten aus den Reihen der Edelfreien des dritten und vierten Heerschildes ausgewählt.
Ministerialität
Unfreie verwalteten als Meier die Höfe ihrer edelfreien Herren und zogen die Steuern von den Bauern ein. Sie leisteten auch Militärdienst und verwalteten Burgen, in manchen Fällen waren sie für ganze Grafschaften zuständig. Die Reichsministerialität (die Dienstmannschaft vom Reich) bildete sich aus der Oberschicht der Unfreien. Im Hochmittelalter hatten sogar Herren, kleine Grafen und Klöster eigene Ministeriale.
Spätmittelalter und Neuzeit

Abhängig von der Region entwickelte sich im späten Mittelalter und am Anfang der Neuzeit aus dem Stand der Ritter ein eigener Stand, dessen Mitglieder nicht mehr als Eigentum des Landesherrn galten. Stattdessen musste dieser mit ihnen über Steuern und militärische Dienste verhandeln.
Nobilitierung
Die Adelstitel gehen zum Teil auf ursprüngliche Amts- oder Funktionsbezeichnungen zurück – Herzog, Markgraf, Graf, Vizegraf –, die erblich geworden waren. Andere Titel bezogen sich auf bestimmte rechtliche Positionen: Fürst, Freiherr und Baron. Die Ämter der Könige und Kurfürsten (und später auch Großherzöge) wurden durch das jeweilige Landesrecht bestimmt, während als Oberhaupt des Reiches in der Alten Reichszeit Kaiser gewählt wurden. Die Verleihung von Adelstiteln begann in Deutschland unter Kaiser Karl IV., als Beamte (hauptsächlich Juristen) in den Adelsstand erhoben wurden. Familien, die in der Neuzeit durch einen Adelsbrief in den Adelsstand erhoben wurden, werden als Briefadel bezeichnet. Im Heiligen Römischen Reich waren Nobilitierung und Rangerhöhung ein Vorrecht des Kaisers oder Königs, bis das Reich 1806 endete. Doch im Laufe der Zeit wurde dieses Recht immer mehr Territorialfürsten gewährt. Von Anfang an gab es jedoch Rangstreitigkeiten zwischen dem Adel und dem städtischen Patriziat. Bis heute wird der Adel in zwei Kategorien eingeteilt: in den Uradel oder alten Adel und in den Briefadel.
Wirtschaftliche Grundlage
Die Ursprünge des Feudalismus liegen im Fränkischen Reich, wo Ritter als gepanzerte Reiter ritterliche Dienste leisteten. In Verbindung damit waren die Gutsbesitzer von Steuern und anderen Abgaben befreit, die für die Bauern galten. Die Ritter waren ihrem Herrn zum Kriegsdienst zu Pferd oder gegen Geldzahlungen verpflichtet. Im 13. Jahrhundert erreichten der Adel und die ritterliche Kultur ihre größte Blütezeit. In dieser Zeit – dem Untergang der Staufer und dem anschließenden Interregnum – schwand bereits die königliche Macht, so dass der Einfluss des Hochadels zunahm. Im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit wurden die feudalen Heere jedoch durch Söldnertruppen ersetzt – eine Entwicklung, die zum Ende des Ritterdienstes und damit zum ökonomischen Niedergang des Adels führte.
Die katholische Kirche mit ihrem großen Grundbesitz und den Pfründen war für den Unterhalt des Adels unerlässlich.
Die Ideale der Aufklärung stellten nicht nur die traditionelle religiöse Autorität in Frage, sondern auch die des monarchischen Absolutismus und der aristokratischen Privilegien. Die Wellen der Französischen Revolution 1789 erreichten auch das Alte Reich und seine nachfolgenden Staaten, wodurch Einfluss und Macht des Adels beschnitten wurden. Im 19. Jahrhundert befreiten die Revolutionen in Europa die Bauern von der Feudalherrschaft. Aufgrund des sich ändernden wirtschaftlichen Klimas waren die adligen Grundbesitzer nun gezwungen, sich als landwirtschaftliche Unternehmer zu betätigen. Mit dem Aufkommen des Kapitalismus und der Industrialisierung florierte die bürgerliche Bildung nicht nur im Verwaltungsdienst, sondern auch in der Industrie und Wissenschaft. Die Novemberrevolution von 1918 öffnete den Zugang zu einflussreichen Ämtern im Militär und in der Verwaltung für Personen außerhalb des Adels, aber nicht vollständig. Im 19. Jahrhundert wurden viele Beamte und Fachleute geadelt. Diese „Zweite Gesellschaft“ setzte sich aus erfolgreichen Industriellen zusammen, die keine großen Ländereien besaßen.
Vererbbarkeit von adeligen Titeln und Privilegien

Die häufigste Erscheinungsform des deutschen Adels war der Erbadel. Ausnahmen von dieser Regel bildete der persönliche, nicht vererbbare Adel – mit Titeln, die an ein bestimmtes Amt gebunden waren.
Adelsverlust
Im Heiligen Römischen Reich verloren Nachkommen, die aus einer illegitimen (z. B. unehelichen oder unzulässigen) Verbindung stammten – beispielsweise von adligen Geistlichen – häufig den Adel. In den deutschen Königreichen und in Österreich konnten einem Adligen die gesetzlichen Privilegien entzogen werden, wenn er gegen Gesetze oder andere Verhaltensregeln verstieß.
Aufhebung der Adelsvorrechte in der Weimarer Republik
Das letzte Adelsprädikat wurde in Deutschland am 12. November 1918 vom Fürsten Leopold IV. von Lippe verliehen. Im November 1918 wurde die Weimarer Republik ausgerufen und Kaiser Wilhelm II. aus dem Hause Hohenzollern dankte ab. Damit endete das monarchische System in Deutschland. Am 14. August 1919, als die Weimarer Verfassung in Kraft trat, wurden alle Privilegien des Adels abgeschafft. Personen, denen zuvor Adelstitel verliehen worden waren, konnten diese auch nach den Reformen weiterführen, aber ein neuer Adelstitel wurde nicht mehr verliehen. Damit endete die Rolle des Adels als privilegierte Klasse.
Rangstufen und Begriffe

Beim deutschen Adel gibt es auf der einen Seite den Hochadel (reichsunmittelbare Grafen und Fürsten) und auf der anderen Seite den niederen Adel (die übrigen Grafen, „Edle“, Freiherren und Ritter). Immer Laufe der Zeit wurden immer wieder neue Adelsbezeichnungen geschaffen und verschwanden.
Die folgenden Adelsstände existierten zum Teil nicht zur gleichen Zeit: Herzog, Großherzog, Erzherzog, Kurfürst, Fürst, Graf, Markgraf, Landgraf, Pfalzgraf, Freiherr (Baron), Ritter, Edler, Landmann („zu“, „zur“, „von“, „von der“, „von dem“).
Es gibt noch weitere Möglichkeiten zur Differenzierung, wie zum Beispiel:
Edelfreie
Der Begriff „Edelfreie“ oder „Edelinge“ bezeichnete ursprünglich jene Grundbesitzer, die sich von anderen Freien – Bauern oder Großbauern – dadurch unterschieden, dass sie das dreifache Wergeld zahlen mussten. Die Adligen gehörten alle zur Klasse der Landbesitzer und erhielten ihren Adelstitel nicht als Belohnung für Dienste oder feudale Verpflichtungen. Sie waren daher keiner anderen Dynastie unterstellt, und ihr Allod (oder „eigener Besitz“) war keinem Lehnsherrn unterworfen. Im Laufe des 12. Jahrhunderts entwickelte sich aus weltlichen Fürsten und Edelfreien im Heiligen Römischen Reich ein Hochadel. Der niedere Adel bestand ursprünglich aus dem unfreien Dienstadel und den Ministerialen. Nach den Gesetzen des Landes waren die edelfreien Familien untereinander gleichgestellt und waren auch gegenüber den Reichsfürsten gleichgestellt.
Uradel / Alter Adel
Nach dem Genealogischen Handbuch des Adels (GHdA) können Familien oder Häuser, die bis spätestens 1400 dem ritterlichen Adel angehörten, als Uradel gelten.
Briefadel
Adlige Häuser, deren Herkunft bürgerlich oder bäuerlich war und die in der Neuzeit durch Adelsbrief/Adelsdiplom und meist mit Wappenverleihung in den Adelsstand gehoben wurden, werden als Briefadel bezeichnet. Der älteste bekannte Adelsbrief in Deutschland wurde 1360 ausgestellt. Es war sehr selten, aber nicht unmöglich, dass Familien des Bürgertums in den Hochadel aufstiegen – sogar bis auf kaiserliche oder königliche Throne.
Stiftsadel
Unter Stiftsadel versteht man den Landadel eines kirchlichen Staates, z. B. eines Hochstifts. Er besaß die Stiftsfähigkeit und hatte damit Zugang zu Domkapiteln und deren Pfründen.
Amtsadel
Manche Ämter waren automatisch mit dem Erwerb eines Adeltitels verbunden.
Ordensadel
Die Verleihung bestimmter Orden war häufig mit einem Adelsstand verbunden.
Schwertadel
Das von Maria Theresia zwischen 1757 und 1918 in den habsburgisch regierten Ländern eingeführte Rangprivileg gewährte bürgerlichen Offizieren, die in den erblichen Adel aufsteigen wollten, einen Rechtsanspruch. Um für diese Auszeichnung in Frage zu kommen, musste ein Soldat mindestens 30 Jahre lang untadeligen Militärdienst geleistet und an einem Feldzug teilgenommen haben. Im Jahr 1896 konnten Offiziere, die nie einen Kampf gesehen hatten, auch nach 40 Dienstjahren in den Adelsstand erhoben werden.
Persönlicher Adel
Der persönliche Adel war lebenslang und an eine bestimmte Person gebunden und nicht vererbbar.
Geldadel
Die Geldaristokratie ist die Gruppe von Menschen, die aufgrund ihres Reichtums in ähnliche gesellschaftliche Sphären aufgestiegen sind wie der frühere Hochadel. Einige von ihnen wurden in den Adelsstand erhoben und gehörten damit nicht nur zum „Geldadel“, sondern auch zu einem historischen Adel.
Reichsadel
Der Begriff Reichsadel bezieht sich auf mehrere Kategorien von Adligen, die dem Heiligen Römischen Kaiser direkt unterstellt waren. Der König verlieh den weltlichen Reichsfürsten Fahnen, die ihre jeweiligen Reichslehen (Fahnlehnen) symbolisierten. Geistliche Reichsfürsten erhielten vom Kaiser ein Zepter. Die sieben Kurfürsten bildeten im Spätmittelalter eine mächtige Gruppe von Reichsfürsten.