Käuflichkeit

    Die Möglichkeit, Adel zu kaufen, kann per definitionem nicht für den Uradel gelten, der seine Entstehung im Mittelalter den hierarchischen Aufstiegsmöglichkeiten verdankte. Sozialer Aufstieg sowie der Kauf von Grundherrschaften waren möglich durch das Lehnswesen über den Stand der Ministerialen. Häufig traten darin ebenso die älteren, eigentlich auf höherer Stufe stehenden Edelfreien ein. Bezahlt wurde ein solcher Aufstieg nicht mit Geld, sondern mit Verwaltungsdiensten und militärischen Diensten, etwa als Panzerreiter (später als Ritter bezeichnet).

    Eine bezahlte Erhebung in den Adelsstand ist somit nur für den Briefadel der Neuzeit möglich. Obwohl es viele Erwerbsmöglichkeiten gab, dürfte auch hier der Großteil der Nobilitierungen anderen Ursachen zuzuschreiben sein. Im Heiligen Römischen Reich besaß nur der Kaiser (das Staatsoberhaupt) das Recht, in den Adelsstand zu heben; im Laufe der Zeit nahmen sich jedoch auch manche Reichsfürsten dieses Privileg.

    Rechtsanspruch

    Die Reichsvikare waren in den kurzen Zeiten, in denen der Thron nicht besetzt war und sie kaiserliche Rechte ausüben durften, bekannt dafür, Geld zu machen. Jedoch war dies meistens auf bereits adlige Familien beschränkt, die aus Prestigegründen im Rang erhöht wurden. Es ist unbestritten, dass die Nobilitierung im Alten Reich oft gegen einen Preis erfolgte. Meist betraf das die Günstlinge der Reichsfürsten. Erhebungen in den untitulierten Briefadel waren nicht besonders lukrativ, aber ein Titelverkauf konnte auch eine vielversprechende Einnahmequelle werden, so zum Beispiel unter Jakob I. (England).

    Dem sogenannten systemmäßigen Adel in Österreich-Ungarn wurde jedoch kein finanzieller Ausgleich gewährt. Durch ihn konnten bürgerliche Offiziere in den Jahren 1757 bis 1918 unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch darauf erhalten, in den erblichen einfachen Adelsstand erhoben zu werden.

    Im 19. Jahrhundert waren jedoch einige Staaten dafür berüchtigt, Titel zu verkaufen, um Geld zu beschaffen. Dazu gehörten das Königreich Portugal, zeitweise auch der Kirchenstaat und San Marino. Meistens gingen die Verleihungen an vermögende Ausländer. Im 19. Jahrhundert nutzten auch einige kleine deutsche Bundesfürsten ihr neu gewonnenes Privileg der Adelsverleihung, um ihre Kassen aufzubessern. Am 26. Oktober 1888 wurde ein Geheimabkommen zwischen den Königreichen Bayern, Preußen, Sachsen und Württemberg unterzeichnet, um missbräuchliche Adelsverleihungen zu verhindern. Die übrigen Bundesstaaten Deutschlands traten sukzessive bis 1912 bei – jedoch nicht ohne ein paar Widerstände.

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