Großherzogtum Luxemburg
Das Großherzogtum Luxemburg ist eine parlamentarische Demokratie mit einem konstitutionellen Monarchen im Westen Mitteleuropas. Seit 1867 ist es ein souveräner Staat. Die Krone wird innerhalb der Familie Nassau vererbt. Seit dem 7. Oktober 2000 ist Henri von Nassau Großherzog von Luxemburg.
Der Großherzog ist das Staatsoberhaupt und übt formal die Exekutivgewalt aus. In der Praxis sind die weitreichenden exekutiven und legislativen Befugnisse des Großherzogs aber weitgehend symbolisch und er nimmt fast ausschließlich repräsentative Aufgaben wahr. Obwohl er theoretisch die Macht hat, die Regierung zu entlassen, Gesetze zu verkünden und das Parlament aufzulösen, werden de facto diese Aufgabe von der Regierung wahrgenommen: Sie trifft die notwendigen Entscheidungen und ergreift Initiativen im Namen des Großherzogtums. Der Großherzog ist politisch neutral und äußert sich in der Öffentlichkeit nicht ohne die Zustimmung seiner Regierung.
Die Regierung setzt sich aus einem Premierminister (Staatsminister), 15 Ministern und drei Staatssekretären zusammen. Für die Gesetzgebung ist die Abgeordnetenkammer zuständig, die alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt wird. Der Staatsrat, der sich aus 21 Mitgliedern zusammensetzt, hat eine beratende Funktion und kann an der Ausarbeitung von Gesetzen mitwirken. Zudem gibt es Volksabstimmungen.
Henri von Nassau ist seit fast 20 Jahren Großherzog von Luxemburg – seine Frau Maria Teresa war immer an seiner Seite. Das glamouröse und doch bodenständige Paar steht für die Modernisierung der Monarchie.