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Adel nach Ländern

Adel nach Ländern Titelbild

    Belgien

    In Belgien gibt es zwei verschiedene Arten von Adel: den erblichen und den persönlichen Adel. Beim Ersteren wird der Titel an alle Nachkommen vererbt. Bei der zweiten Art wird er nach dem Recht der Erstgeburt an die nächste Generation weitergegeben.

    Von 1814 bis 1830, unter der Herrschaft der Habsburger, wurde der Adel in Belgien als politisch bedeutsam angesehen. Als das Land jedoch seine Unabhängigkeit erreichte, ging alle politische Bedeutung der Adelsklasse verloren.

    Das letzte Recht des Königs ist es, nicht adeligen Personen einen Adelstitel zu verleihen. Dieses Recht ist dem König bis heute vorbehalten. Zu diesen Titeln zählen in Belgien verschiedene adelige Ränge, darunter den unbenannten Adel, den Junker (Jonkheer oder Ecuyer), den Ritter (Ridder oder Chevalier), den Baron (Baron oder Baron), den Burggrafen (Burggraaf oder Vicomte), den Grafen (Graaf oder Comte), den Marquis (Markies oder Marquis), den Prinzen (Prins oder Prince) und den Herzog (Hertog oder Duc). Es gibt jedoch keine Prinzen in Belgien.

    Deutschland

    Adel nach Ländern Deutschland

    Adelstitel werden in Deutschland seit der Zeit Kaiser Karls IV. vergeben. Ursprünglich geschah dies durch die Erhebung von Beamten in den Adelsstand. Im Heiligen Römischen Reich war die Erhebung in den Adelsstand ein Vorrecht des Kaisers und bei den sogenannten Thronvakanzen das Recht des Reichsvikars. Ab 1806 durften die Fürsten der Rheinbundstaaten aufsteigen. Neun Jahre später wurde beschlossen, dass alle deutschen Landesherren in den Grafenstand aufsteigen dürfen und die Könige in den Fürstenstand, auch später im Deutschen Kaiserreich.

    Frühe Berichte über den Adel in der Region des heutigen Deutschland stammen aus Tacitus‘ Germania, die frühestens 98 n. Chr. in Rom veröffentlicht wurde. Der Abt Nithard, der ein Enkel Karls des Großen war, beschrieb die drei Stände der Sachsen: die Betenden (Kleriker), die Kämpfenden (Krieger) und die Arbeitenden (Bürger). Nachdem Karl der Große Sachsen erobert hatte, verbreitete er das fränkische System der Erbgrafen in allen Ländern unter seiner Herrschaft.

    Im Mittelalter verschmolzen der ursprüngliche Adel und die Ministerialen durch das Feudalsystem zur Klasse der Ritter. Im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit entstanden aus den Adeligen des dritten und vierten Feudalschildes und den kaiserlichen Ministerialen die Landesherren. Als der Reichstag 1495 zu einer ständigen Einrichtung der Reichsverfassung wurde, erhielten die Inhaber großer Lehen erbliche Sitze und wurden so zu Reichsständen.

    Frankreich

    Auch in Frankreich ist der Adel aus dem Feudalsystem des Mittelalters hervorgegangen. Der frühe Adel wurde durch zahlreiche Rangerhöhungen und die Einführung vom sogenannten Dienstadel stark geschwächt und anschließend mit der Französischen Revolution ausgelöscht. Napoleon I. schuf einen neuen Adel und behielt einen Teil des alten Adels in seinem bei. In der zweiten Republik wurde der Adel abgeschafft, Napoleon III. stellte ihn kurzzeitig wieder her. 1870 in der 3. Republik wurde er jedoch endgültig abgeschafft. Heute gilt ein Adelstitel in Frankreich daher nur noch ein Teil des Namens.

    Italien

    Obwohl auch der italienische Landadel sich aus dem Lehnswesen entwickelte, unterscheiden sich das italienische Feudalsystem und das italienische Erbrecht in einigen Punkten von denen in Frankreich und Deutschland. Anders als in vielen weiteren europäischen Staaten gab es in Italien eine starke Klasse von Stadtadligen, den sogenannten Signoria. Charakteristisch für die Entwicklung des Adels hier war, dass viele Grafschaften und Baronien recht klein waren, sodass der Grundbesitz, über den spätere Markgrafen und Grafen verfügten, oft recht unbedeutend war.

    Erst im Zeitraum zwischen 1861 und 1946 kann man im Königreich Italien tatsächlich vom Adel sprechen. Im 19. Jahrhundert gab es in Italien ähnliche Ränge wie in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien: Fürst (Principe), Herzog (Duca), Markgraf (Marchese), Graf (Conte), Vizegraf (Visconte), Baron (Barone), Ritter (Cavaliere), Patrizier (Patrizio) und Edelmann (Nobiluomo). Aufgrund der hohen Anzahl von Titularadligen im alten Stadt- und Landadel konnte sich ein niederer Adel kaum entwickeln. Das Ende der Monarchie brachte 1946 auch das Ende italienischer Adelstitel.

    Die so genannten venezianischen Nobili oder Nobilòmo sind nicht vergleichbar mit dem traditionellen Adel in Italien. Diese galten als Kaufleute und stammten aus den Familien, die zum venezianischen Parlament und dem Großen Rat zugelassen waren. Sie wählten den Dogen und alle anderen Regierungsmitglieder unter sich. Davon abgesehen unterschieden sich Nobili nicht von wohlhabenden venezianischen Patrizierfamilien.

    Sie verfügten daher über eine Unabhängigkeit und genossen so viel Ansehen, das viele Monarchen sich mit ihnen schwer taten, da sie keine feudalen Untertanen irgendeines Herrschers waren. So setzten Napoleon und die Habsburger Kaiser während ihrer Herrschaft über Venedig alles daran, diese venezianischen Adeligen zu Vasallen zu machen. Nachdem Kaiser Franz I. von Österreich die Herrschaft über Venedig wiedererlangt hatte, stellte er jedoch erneut die Beleidigung eines nobilòmo unter Strafe.

    Luxemburg

    Als Adel bezeichnet man in Luxemburg ausschließlich die großherzoglichen Familie. Außer ihr gibt es keine weiteren Fürsten- oder Herzogsgeschlechter. Nach der Verfassung Luxemburgs ist das Recht, Adelstitel zu vergeben, allein dem Großherzog, beziehungsweise Großherzoging vorbehalten. Dies wird bis heute ausgeübt, meistens, wenn der Großherzog Nobilitierungen in seinem Familienkreis vornimmt. 1951 nobilitierte beispielsweise die Großherzogin Charlotte ihren Neffen Gustaf Lennart Nicolaus Paul Bernadotte und machte ihn damit zum „Comte de Wisborg“.

    Niederlande

    Der Adel in den Niederlanden war zunächst in den Landadel und das Stadtpatriziat geteilt. Gemeinsam waren beide Parteien an der Macht bis ins Jahr 1795 zur Einführung der Republik, als der Adel seine Macht verlor. 1807 machte es sich Louis Bonaparte, der holländische König zur Zeit, zur Aufgabe, dem Adel seine Titel und Privilegien wiederzubeschaffen. Sein Bruder Napoleon Bonaparte hinderte ihn jedoch daran und 1848 wurden die Adelsrechte endgültig abgeschafft. Auch der holländische König kann keine Adelsrechte mehr verleihen. Bis heute gibt es dennoch holländische Adelstitel wie “van” und “de”, die recht häufig sind, vor allem unter Landbesitzern. Sie sind jedoch nur noch Namensbestandteile und weisen nicht auf einen adligen Stand hin. Holländische Adelsränge sind die folgenden: Junker (Jonkheer), Ritter (Ridder), Baron (Caron), Burggraf (Burggraaf), Graf (graaf), Herzog (Hertog), Prinz (Prins).

    Österreich

    Adel nach Ländern Österreich

    Bis 1806 wurde der Adel in den habsburgischen Erblanden konstituiert, die Teil des Heiligen Römischen Reiches waren. So verliehen die habsburgischen Herrscher kaiserliche Fürstentitel an bedeutende Adelshäuser der Donaumonarchie. Die Statuten, die vom jeweiligen Monarchen aufgestellten wurden, galten ab 1806 für das 1804 gegründete Kaisertum Österreich. In Ungarn, welches zu der Zeit noch Teil des Reiches war, galten die gleichen Adelsregeln wie in Österreich. Als die  Habsburger Monarchie endete, wurden jedoch Adelstitel vielerorts abgeschafft. So auch in den Nachfolgestaaten, Deutschösterreich und in der Tschechoslowakei. Das österreichische Adelsabschaffungsgesetz von 1919 schaffte den Adel ausdrücklich ab und machte Adelstitel strafbar.

    Polen

    Adel nach Ländern Polen

    Ursprünglich war der polnische Adel lediglich eine Kriegerkaste. Er schuf in Europa die sogenannte Adelsrepublik, welche in ganz Europa als einzigartig galt. Bis Anfang des 16. Jahrhunderts trug der polnische Adel keine Familiennamen, mit Ausnahme einiger sehr alter Sippennamen oder beschreibender Beinamen, die bis in heidnische Zeiten zurückreichen. Lediglich dem Taufnamen fügte man den Namen des Besitzes oder Anwesens mit der Präposition „z, de“ hinzu, was so viel bedeutete wie das deutsche „von“.

    Nach 1500 verbreitete sich der Brauch, diese Präposition in Eigennamen mit den Endungen „ski“ „cki“ oder „icz“ umzuwandeln. Im Anschluss an den Namen wurde, wenn vorhanden, die heraldische Gemeinschaft angefügt. Bei der Teilung Polens wurde der Adel der Mehrheit des untitulierten Adels in den drei Teilungsgebieten aberkannt, weil diese ihre Herkunft nicht beweisen konnten. Einige entschieden sich aus Stolz dagegen, ihren Titel zu verteidigen. Anderen war es aus finanziellen Gründen nicht möglich, da der Nachweis sehr teuer werden konnte. Der Hochadel behielt jedoch seine Privilegien und ließ sich seine Fürstentitel von den Teilungsmächten bestätigen.

    Der mittlere Adel erhielt die begehrten Grafentitel und durfte zudem Lehnsgemeinden gründen. 1921 wurde im wiederhergestellten Polen der Adel endgültig abgeschafft und der Gebrauch von Titeln verboten. Die Verfassung von 1935 hob das Verbot auf, aber 1945 wurde der Adel durch die Wiedereinführung der Verfassung von 1921 endgültig abgeschafft, und die Ländereien wurden verstaatlicht und im Rahmen einer Agrarreform entschädigungslos aufgeteilt. Der heutige polnische Adel hat sich nach 1945 aber neu organisiert und pflegt nun wieder seine eigenen Bräuche als etablierte soziale Schicht.

    Portugal

    Adel nach Ländern Portugal

    Der erbliche Adel sowie der portugiesische Herzogstitel wurden erst im 14. Jahrhundert unter König Johann I. eingeführt. Anschließend wurden die Titel Marquis, Vicomte und Baron von König Alfonso  ergänzt. Diese bildeten den Hochadel, welcher die Gerichtsbarkeit ausüben durfte. Niederer Adel setzte sich aus den sogenannten Fidalgos sowie aus Rittern und den Rechtsgelehrten zusammen. Während der Herrschaft dieses Königs begann auch die Bildung der Majorate.

    Deutlich später schuf der Minister Pombal ein Gegenstück zum alten Adel, als im 18. Jahrhundert Joseph I. an der Herrschaft war. Dieses Gegenstück war der Briefadel, der sich aus Grundbesitzern, Kaufleuten und Gelehrten zusammensetzte. 1790 erfolgte die Abschaffung der adeligen Gerichtsbarkeit, und mit der Revolution von 1820 verlor der Adel seine Rechte. 1910 wurde die Republik eingeführt und der Adel anschließend abgeschafft.

    Russland

    In Russland nennt sich der Adel „Dworjanstwo“. Dieser ist eine bunte Mischung aus verschiedenen Dynastien. Neben den Nachfahren von Rjurik, des Gediminas und alten kaukasischen Fürstenfamilien zählen dazu auch Söhne des einfachen Volkes. Der Adel hier ist eine internationale Gesellschaft mit Einwanderern verschiedener Nationalitäten.

    Im Altertum gehörten die Bojaren zum russischen Adel. Ihre Titel waren jedoch nicht erblich und sie besaßen keinen festen Grundbesitz. Der Status des Adels wurde durch den Erlass Peters I. vom 24. Januar 1722 geregelt, der eine Rangtabelle für die Klassen der Staatsbediensteten schuf. Dieser führte auch die Würden der Grafen und Barone ein sowie die Unterscheidung zwischen persönlichem und erblichem Adel.

    Die Rechte und Privilegien des Adels wurden im 18. Jahrhunderts erheblich erweitert und unter Katharina der Großen erhielt der Adel 1785 das uneingeschränkte Verfügungsrecht über die Bauern, die ihm unterstellt waren, was bis zur Zeit von Zar Alexander II. anhielt. In der Oktoberrevolution von 1917 wurde der Adel in Russland abgeschafft und erst 1991 wieder zugelassen. Der russische Adel existiert heute nicht mehr als soziale Schicht, aber Adelsvereinigungen und Organisationen wurden wieder zugelassen. und adlige Traditionen bestehen bis heute.

    San Marino

    Adel nach Ländern San marino

    In den 1970er Jahren vergab die Republik San Marino noch Adelstitel. Insbesondere Ausländer und seltener Staatsbürgern erhielten von der Regierung des kleinen Staates als Dank für ihre Verdienste einen Adelstitel. Noch häufiger erkauften sich Ausländer jedoch einen entsprechenden Titel. 1980 wurde die Verleihung adliger Titel jedoch abgeschafft.

    Schweiz

    Heute sind der Adel und das Patriziat in der Schweiz nicht mehr von Bedeutung, weder rechtlich noch gesellschaftlich. Die Führung von Adelstiteln ist dem persönlichen Ermessen überlassen. Bestimmte Titel wie Graf oder Freiherr dürfen nicht in amtlichen Schriften geführt werden, sondern nur das Prädikat „von“ oder in der französischen Schweiz „de“. In der Schweiz ist es heute nicht mehr offensichtlich, welche Titel von welchem Stand stammen, vom altem Adel wie den Grafen und Freiherren oder vom modernem Patrizieradel wie den von Wattenwyls und von den nicht-aristokratischen Familien mit einfachem „von“-Titel.

    Der Adel entwickelte sich auch in der Schweiz im Hochmittelalter aus Adeligen und Ministerialen. Große Adelsfamilien wie zum Beispiel die Habsburger, die Kyburger, die Lenzburger, die Toggenburger oder die Werdenberger hatten eine eigene Rechtsprechung, und einige erlangten eine hochadelige dynastische Stellung. Vom 13. bis 15. Jahrhundert, zur Zeit des Spätmittelalters, entwickelte sich in den freien Reichsstädten ein konföderiertes Patriziat. Dieses bestand aus Landadeligen oder aus wohlhabenden Kaufmannsfamilien aus bürgerlichen Kreisen, die Patrizier genannt wurden.

    Der Begriff des Patriziat wurde in der Renaissance eingeführt und ist vergleichbar mit dem Patriziat der bereits erwähnten italienischen Signoria. So blieben auch die Patrizier meist wirtschaftlich tätig und übten sich im Söldnerwesen und im Handel.

    Der Lebensstil der Patrizier war aristokratisch. Oft erwarben sie Landgüter oder bauten Schlösser. Bald verdrängten sie die Handwerkszünfte von der Macht und bildeten in den Städten einen Rat, der über die anderen Stände herrschte. So näherten sie sich an die Lebensweise des früheren Adels an und grenzten sich mehr und mehr von Emporkömmlingen anderer Klassen ab.

    Bis zum Westfälischen Frieden 1648 gehörte auch die Schweiz offiziell zum Heiligen Römischen Reich, weshalb der römisch-deutsche Kaiser häufig den Reichsadel an Schweizer Familien verlieh. Insbesondere Patrizier oder hohe Offiziere erhielten auf diese Weise Adelstitel.

    So bildete Bern nur wenige Jahre nach der Loslösung vom Reich eine eigene soziale Hierarchie, welche sich nicht nach dem Adelsrecht des Reiches richtete. In Bern und im Rest der Republik vereinigten sich viele Adelige aus der Stadt und den angrenzenden Gemeinden mit dem lokalen Patriziat zu einer Adelsgesellschaft. Diese galt bis 1798 als die führende Instanz. In dem Jahr marschierten die Franzosen ein und das Berner Patriziat erlangte Grundherrschaften in den Territorien, die von Bern regiert wurden. Dies ging mit dem Recht auf einen Adelstitel einher.

    In Neuenburg, das bis 1848 in Personalunion von Preußen regiert wurde, waren bis ins 19. Jahrhundert auch viele Patrizierfamilien in den Briefadel aufgenommen worden. Wenn Angehörige von Schweizer Adelshäusern in den Militärdienst im Ausland eintraten, verwendeten sie dort meist ihre Rangbezeichnungen. Mitglieder der Schweizergarde, die während des Tuileriensturms 1792 von den Sansculotten getötet wurden, waren zum Großteil Schweizer Adelige.

    Der Adel des 1367 gegründeten Freistaats der Drei Bünde galt als eine Art Adelsrepublik, die bis zu ihrem Ende 1798 im Heiligen Römischen Reich eine wichtige Rolle spielte. Anschließend wurde sie Teil der Schweiz. Seine Angehörigen Familien unterhielten oft Verbindungen zu den österreichischen Habsburgern. Die sogenannten „gnädigen Herren“ verloren in den schweizer Städten zeitweilig ihre Macht in der Helvetischen Republik. Mit der liberalen Revolutionen in den 1830er und 1840er Jahren verloren sie diese dann endgültig. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts spielten jedoch die Patrizierfamilien weiterhin eine gewisse Rolle in wirtschaftlichen und sozialen Bereichen.

    Dänemark

    Adel nach Ländern Dänemark

    In Dänemark gibt es heutzutage knapp 230 Adelsfamilien. Rund ein Drittel davon besteht aus eingebürgerten Ausländern. Der Adel lässt sich hier in drei verschiedene Ränge teilen: in die Grafen, die Freiherren und in den untitulierten Adel. Es werden jedoch keine Nobilitierungen oder Rangerhöhungen mehr durchgeführt.

    Der dänische Adel geht in seinen Anfängen auf die Bildung der königlichen Garde zurück, auch „Hauskerle“ genannt. Dies war ein Adelsgeschlecht mit kriegerischem Charakter. Im 12. Jahrhundert verlieh König Knut VI. diesem die ersten Privilegien, als er den Adel und den Klerus über die Bürger und Bauern stellte. So wurden die nordische Freiheit und Gleichheit zurückgedrängt. Als der schleswig-holsteinische Adel nach der Thronbesteigung der Oldenburger in großer Zahl nach Dänemark einwanderte, nahmen die Privilegien des Adels noch weiter zu.

    Die Vorherrschaft des dänischen Adels währte bis 1660. König Frederik III. wurde schließlich vom Bürgertum zum absoluten Herrscher Dänemarks erklärt und der Adel verlor seine politische Macht. Er behielt jedoch seine sozialen Vorrechte und teilte diese ab 1671 mit dem neuen Hofadel. König Christian V. veranlasste zahlreiche Nobilitierungen und Hochstufungen von Bürgerlichen, die den Hofadel bildeten und dem König treu waren. 1849 wurden die letzten verbliebenen Privilegien des Adels abgeschafft.

    Finnland

    Adel nach Ländern Finnland

    Der finnische Adel stammt mehrheitlich aus der schwedischen Bevölkerung. Dies liegt daran, dass Finnland vor 1809 zu Schweden gehörte. Bis 1906 im Großfürstentum Finnland hielt der Adel seine Stellung als einer von vier Ständen des Landtages. Von dort aus wirkte er an der Gesetzgebung und der Steuerpolitik mit. Der Zar erhob zudem viele wichtige Persönlichkeiten in den Adelsstand. So hob er beispielsweise General August Langhoff 1912 in den Freiherrenstand.

    In Finnland gibt es ein Ritterhaus, das zunächst als Kammer des Parlaments für den alten und den neuen Adel galt. Heutzutage dient es als traditionsbewahrende Vereinigung. Viele Söhne, die zum finnischen Adel gehören, dienten einst in der russischen Armee. Die wenigsten von ihnen sind noch Landbesitzer. Die Zahl der finnischen Adelsfamilien liegt heute bei circa 200. Sie teilen sich in drei Ränge: Barone und Grafen und den untitulierten Adel.

    Norwegen

    Heute gibt es nur noch wenige Adelsfamilien in Norwegen. Der Feudaladel entwickelte sich aus dem sogenannten Hirð, dem direkten Gefolge des Königs. Im Mittelalter wurden Jarle und Lehnsleute vom König ernannt und an die Spitze einzelner Grafschaften gestellt. Zur Personalunion mit Dänemark migrierten viele dänische Adelsfamilien nach Norwegen.

    Nach norwegischem Grundgesetz wurde 1814 die Einrichtung neuer Grafschaften, Erbfolgekommissionen Baronien und Stammeshäuser verboten. Im Jahr 1821 wurde ein Gesetz verabschiedet, durch das jeder seinen Adelstitel verlor, der nicht in der Lage war, ihn mit den entsprechenden juristischen Dokumenten nachzuweisen.

    Schweden

    Im Jahr 2004 ergaben Zählungen, dass es nur noch etwas mehr als 600 schwedische Adelshäuser gab, unter ihnen knapp 50 Grafenhäuser, mehr als 120 Freiherrenhäuser und circa 550 Adelshäuser. Gemeinsam zählt der schwedische Adel damit 28.000 Mitglieder. Das Riddarhuset in Stockholm ist als ihr Versammlungort bekannt.

    Die Entstehung des schwedischen Adels erfolgte vom 11. bis zum 13. Jahrhundert in ständigen Fehden zwischen einzelnen Königsfamilien und ging aus dem freien Bauerntum hervor. Im Jahr 1279 legte das  Statut von Alsnö die Steuerbefreiung des Adels fest und verpflichtete diesen zum Dienst in der Kavallerie.

    Zu dieser Zeit gab es keine Unterscheidung des Adels in Hoch- und Niederadel. Diese entstand erst mit Erich XIV., als er sie nach seiner Krönung 1561 die mächtigsten und reichsten Adeligen zu Grafen und Freiherren machte. Damit erschuf er die Unterteilung in einen hohen und einen niederen Adel. Christina I. erweiterte den niederen Adel um circa 400 Familien. König Gustav II. Adolf einte den Adel in einer Ritterschaft. 1902 führte König Oskar II. offiziell die letzte Nobilitierung durch.

    Spanien

    In Spanien verleiht der König Adelstitel und Erhöhungen des Ranges. König Juan Carlos I. ernannte zum Beispiel den berühmten Künstler Salvador Dalí zum Marqués de Púbol, den Komponisten Joaquín Rodrigo zum Marqués de los Jardines de Aranjuez und seinen ersten Ministerpräsidenten Adolfo Suárez zum Erbherzog. 1992 gab es in Spanien 4 Titel für die königliche Familie, über 400 Großmeistertitel und mehr als 2000 weitere Adelstitel. Manche Adelige führen mehrere Titel gleichzeitig, sodass es weniger Personen als Titel gibt. Ein beeindruckendes Beispiel war die 18. Duquesa de Alba, welche insgesamt 50 Titel führte. Die Adelstitel sind sowohl erblich als auch persönlich und verfallen mit dem Tod ihres Trägers. Adelstitel unterliegen der staatlichen Kontrolle und ihre Übertragung muss vom legitimen Erben veranlasst werden. Nach jüngsten Reformen werden Adelstitel durch absolute Primogenitur unabhängig vom Geschlecht an das älteste Kind vererbt, es sei denn, sie werden zu Lebzeiten mit Zustimmung des Monarchen an Nachkommen abgegeben. So lassen sich auch lange Titelketten auf mehrere Erben aufteilen.

    1837 schaffte die spanische Verfassung in den Artikeln 4 bis 6 alle Adelsprivilegien ab und stellte Adel und Bürgertum vor dem Gericht gleich. Allerdings erlaubte der Artikel 47 dem König nach wie vor die Vergabe von Adelstiteln. Die Verfassung des Königreichs Spanien von 1978 sieht beides noch heute vor. Die erste Bestimmung beruht auf dem Gleichheitsgrundsatz, während die zweite eine Folge der staatsrechtlichen Form der parlamentarischen Monarchie ist. In der Zwischenzeit gab es jedoch andere Gerichtsbarkeiten: Die Erste Spanische Republik von 1873 schaffte die Titel und das Oberhaus ab. Im Jahr 1875 wurden von König Alfons XII. die Adelsränge wieder eingeführt und die Verfassung der Spanischen Republik von 1931 schaffte sie wieder ab, bis sie von Francisco Franco wieder eingeführt wurden.

    Die Grandes de España, auf deutsch Grandes von Spanien, tragen den Titels Grand. Dieser wird vom König verliehen und ist meist mit einem Adelstitel verbunden, welcher seinen Inhabern protokollarischen Vorrang vor anderen Adligen und gewährt ihnen einzelne zeremonielle Rechte. Unter Karl III. und Karl IV. wurde der alte Adel durch zahlreiche Nobilitierungen stark beeinträchtigt. Der Bruder von Napoleon Bonaparte, Joseph Bonaparte, hob spziell den Titels des Granden auf. Doch nach der Rückkehr der Bourbonen wurde er wieder eingeführt. 1834 erhielten die Granden Sitze im Estamento de Próceres, welches jedoch nur bis 1836 bestand. Mit der spanischen Verfassung von 1837 wurden die Vorrechte der Granden und des gesamten Adels abgeschafft.

    Die 1855 von den Cortes verfügte Abschaffung der Majorate war ein empfindlicher Schlag für die Stellung der Granden. Sie führte für viele Familien in den Ruin, während sich andere in den Bereichen Handel, Gewerbe und Kunst wieder hocharbeiteten. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten etwa 200 Großfamilien ohne gesicherte Verhältnisse. Sie durften nicht einmal mehr ihre ehemaligen Titel führen, da bei jeder Weitergabe des Titels vom Vater auf den Sohn hohe Steuern an die Staatskasse gezahlt werden mussten, was die meisten Familien finanziell überfordert hätte. Bis 1931, also während der alten Monarchie, waren 392 Granden im spanischen Staatskalender aufgeführt, von denen nur 35 über einen genügend großen Vermögensbestand verfügten, um einen Sitz im Senat anzutreten. Im Jahr 1931 wurde die Gradenwürde schließlich komplett abgeschafft.

    Der titulierte spanisch Adel besteht aus der folgenden Hierarchie von Adelstiteln: Principe, Duque, Marqués, Conde, Vizconde und Barón. Der Titel Don/Doña war ursprünglich für den König und die Königin reserviert und wird heute lediglich als Höflichkeitstitel für Standespersonen im Allgemeinen verwendet. Man stellt den Titel dabei dem Vornamen voran. Wie auch beim britischen Adelsprädikat Sir oder Lady wird der Träger oder die Trägerin des Titels also mit dem Vornamen angesprochen. Inoffiziell wird er auch für Angehörige des einfachen Volkes verwendet, solange diese ein hohes Ansehen genießen.

    Im Gegensatz dazu besteht der niedere, titellose Adel aus den Ständen der Hidalgos und den Caballeros und Escuderos, welche ebenfalls als Hidalgos bezeichnet werden. Der Blutadel oder die Ritterschaft der Hidalgos – (Hidalgos de Sangre) lässt sich nur durch adelige Geburt erwerben und kann nicht vom König verliehen werden. Es handelt sich bei den Hidalgos lokal gesehen um eine recht große Bevölkerungsgruppe. Allerdings ist ihr Adel eine juristisch gesehen bedeutungslos, da sie keine Titel besitzen und ihre Privilegien bereits 1837 aufgehoben wurden. Somit sind die Hidalgos keiner direkten staatlichen Kontrolle unterworfen. Ihre Nachfahren haben sich jedoch in der Königlichen Spanischen Adelsgesellschaft zusammengeschlossen. Diese sogenannte Real Asociación de Hidalgos de España kontrolliert die Einhaltung des historischen Adelsrechts.

    Tschechien

    Adel nach Ländern Tschechien

    Seit der Gründung der Tschechoslowakei im Jahr 1918 existiert der Adel in der Tschechischen Republik nicht mehr. Die Verwendung früherer Titel ist verboten. Die Adelsfamilien verloren in den 1920er Jahren durch die Bodenreform circa 20% ihres Besitzes. Während der deutschen Besatzung im Protektorat kam es zur Enteignung einzelner oppositioneller Adliger. Diese wurden zum Teil als Zwangskräfte eingesetzt. Schon während der dritten Tschechoslowakischen Republik zwischen 1945 und 1948 flüchteten die sudetendeutschen Adeligen entweder aus dem Land oder wurden durch die Beneš-Dekrete vertrieben und enteignet, während der Großteil der Familien tschechoslowakischer Staatsangehörigkeit unter immer schwierigeren Bedingungen an ihrem Eigentum festhalten konnte.

    Traditionell wurde im Königreich Böhmen zwischen dem böhmischen Adel und den grundbesitzenden Rittern differenziert. Gegen 1500 gehörten nur 30 Familien zum Landadel, welcher die Geschicke des Landes auf dem böhmischen Landtag leitete. Diese unterlagen einer privilegierten Rechtsprechung und profitierten unter anderem von der persönlichen Steuerbefreiung. Der Status dieser kleinen Gruppe führender Familien war staatsrechtlich höher als der des Adels in anderen Ländern. Die Stände Böhmens legten ebenso wie die Ungarns Wert auf ihr angestammtes Recht, Könige zu wählen. Dieses Recht wurde ihnen jedoch von den Habsburgern zunehmend strittig gemacht, die es zu einer bloßen Formalität deklarierten, indem sie diese Kronen ihren Erbländern zuordneten. Die Länder der böhmischen Krone bestanden über Jahrhunderte aus Böhmen und der Markgrafschaft Mähren, aber auch aus den schlesischen Herzogtümern, der Grafschaft Glatz, der Ober- und Niederlausitz und kleineren Reichslehen. Im Zuge der Hussitenkriege und der Verfolgung der Hussiten, nachdem sie 1436 vom katholischen König erstmals akzeptiert worden waren, kam es zu inneren Unruhen. Später gingen sie zum Luthertum über.

    1618 veranlasste der Ständeaufstand in Böhmen König Ferdinand II. dazu, den Adel zu entmachten, woraufhin zahlreiche protestantische Adlige auswanderten und enteignet wurden. Die Anhänger der Gegenreformation, von denen die meisten rechtzeitig konvertierten, bereicherten sich beträchtlich. Durch die mit Hilfe der Jesuiten herbeigeführte Rekatholisierung des Adels und des Volkes wie auch durch die Einführung des Absolutismus im Königtum wurde die Zentralgewalt der Habsburger gefestigt. Die erneuerte Landordnung von 1627 schuf eine neu gestaltete Ständeordnung. Nun genügte es, dass der böhmische König einen Adelstitel verlieh. Das herrschaftliche Gut erweiterte sich nun nicht mehr selbst, sondern der König entschied darüber. Es kam zu einer Aufteilung in den alten Herrenstand, den böhmischen Freiherrnstand und den Ritterstand. Zudem nahm das politische Mitspracherecht stark ab. Sämtliche Landesämter unterstanden jetzt dem König, wobei dieser darüber bestimmte, wer das Inkolat und damit auch das Recht zur Teilnahme am Landtag erhielt. Einige politische und militärische Führer aus Königsfamilie, erwarben die Ländereien der Exulanten recht günstig und häuften daher großen Besitz an. Diese Sonderstellung des böhmischen Adels endete mit der Aufhebung der Ständeverfassung von 1849. Seine Mitglieder verstanden sich aber noch bis 1918 als Hüter der Rechte Böhmens.

    In der heutigen Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik wurde 1991 nach der Samtenen Revolution ein Rückerstattungsgesetz erlassen, auf dessen Grundlage eine Reihe ehemals adeliger Familien im neuen Staat Tschechien ab 1992 ihre konfiszierten Schlösser und teilweise auch ihren Grundbesitz zurückbekamen, wenn sie in der Zwischenkriegszeit die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft hatten. Die Rückgabe beschränkte sich in der Slowakei auf die Enteignungen ab dem 25. Februar 1948. Dies betraf vor allem die ungarische Minderheit.

    Ungarn

    In Ungarn herrschten ähnliche Bedingungen wie in Polen. Ein Feudalsystem, wie es überall im europäischen Mittelalter anzutreffen war, gab es dort nicht. Zum Adel zählte jeder Angehörige des kämpferischen Magyarenstammes, der sich von niemandem abhängig machte und den Bannern des Königs folgte. So bildete sich der sehr ungarische Adel, der  circa 15% der Gesamtbevölkerung ausmachte. Die Magnatenfamilien gingen nach und nach aus der Masse des Adels hervor. Zu Beginn des 11. Jahrhunderts erließ König Stephan I., dass die Krone an die Familie Arpad vererbt wurde und die Prälaten zusammen mit dem Hochadel und dem Niederadel als privilegierter Stand galten.

    Auf dem Nationalkonvent von 1405 bildete der niedere Adel zusammen mit den Vertretern der Städte den Ständetisch, wohingegen die hohen kirchlichen Amtsträger und der höhere Adel den sogenannten Magnatentisch bildeten. Der Niederadel hatte in der Ständetafel das absolute Mehrheitsrecht. Jeder grundbesitzende Adelige hatte in den Grafschaftsversammlungen einen Sitz. Zu den adeligen Privilegien gehörte es, dass er von Zöllen, Steuern und Einquartierungen sowie vom Militärdienst befreit wurde. Ein Adliger konnte nur von seinesgleichen verurteilt werden und die wichtigeren Ämter waren der Adelsklasse vorbehalten. Nichtadlige wurden erst ab 1843 zu den Ämtern zugelassen.

    Fünf Grafendynastien bekamen ausländische Fürstentitel. Darüber hinaus erwarben zehn fremde Fürstenhäuser den einheimischen ungarischen Titel. Im Zeitraum der Ein-König-Monarchie bis 1918 gab es in Ungarn neben diesen 14 Fürstenhäusern 98 Grafen- und 94 Freiherrenhäuser. Ihre Zahl stieg nach 1918, als der kaiserliche Administrator, Admiral Miklós Horthy, in großem Stil Rangerhöhungen durchführte. Zwischen 1920 und 1945 Ordensverleihungen in der Zeit von 1920 bis 1945 unter dem Königreich Ungarn gelten als erbliche Adelstitel.

    Unter dem Schirm der Donaumonarchie war der ungarische Adel lange mit dem österreichischen und böhmischen Adel verbunden und durch viele Ehen gefestigt. Er verstand sich jedoch stets als Führungselite einer unabhängigen Nation. Bei der Auflösung des Habsburgerreiches wurde „Großungarn“ 1920 durch den Vertrag von Trianon aufgespalten.  Große Gebiete Oberungarns gingen an die erste Tschechoslowakische Republik. Siebenbürgen ging an Rumänien und das Burgenland an die Republik Österreich. Ungarn blieb ein Teilstaat ohne eigenen König.

    Vereinigtes Königreich

    Adel nach Ländern UK

    Großbritannien gehört zu den letzten europäischen Ländern, in denen bis heute Adelstitel vergeben werden. Der englische Adel ist in zwei Klassen geteilt. Der niedere Adel nennt sich „Gentry“. Die Adelstitel der Gentry sind des Baronet und des Knights. Der Hochadel nennt sich „Peerage“ oder „Nobility“. Sein höchster Rang ist der des Herzogs, im Englischen Duke genannt. Nach dem Herzog folgt der Marquess, dann der Earl, der Viscount und schließlich der Baron.

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