Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf einen Namen) als auch das Recht einer (natürlichen oder juristischen) Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht aus einem Namen). Das Recht aus einem Namen ist ein absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein Persönlichkeitsrecht. Das deutsche Namensrecht wird besonders durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.
Namen ändern
Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf einen Namen) als auch das Recht einer (natürlichen oder juristischen) Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht aus einem Namen). Das Recht aus einem Namen ist ein absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein Persönlichkeitsrecht. Das deutsche Namensrecht wird besonders durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.
Adelstitel als Aristonym
Im Deutschen Reich wurden 1919 mit Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Verfassung die Vorrechte des Adels abgeschafft. Ehemalige Titel gelten seitdem als Namensbestandteil und können nicht mehr verliehen werden. Dennoch können Sie Ihren Adelstitel rechtlich einwandfrei führen. Ein Künstlername ist der ausgedachte Name einer Person. Der Künstlername wird anstelle des bürgerlichen Namens verwendet. Von Künstlernamen ist zum Beispiel die Rede, wenn Werke künstlerisch dargeboten werden, etwa bei Schauspielern, Musikern oder Artisten.
Viele Künstlernamen sind reine Phantasiegebilde. In unserem Fall wird das Aristonym ausgesucht, das seinen Träger mit einem Adelstitel aufwerten soll. Künstlernamen sind heute namensrechtlich geschützt. Nach dem Urheberrecht hat ein Künstler das Recht, festzulegen, unter welchem Künstlernamen er genannt werden will. Für die Wahl des Namens gibt es gewisse Einschränkungen durch Persönlichkeitsrechte anderer. Im europäischen Reisepass und in die Ausweisdokumente vieler Länder können Künstlernamen eingetragen werden.
USA, Großbritannien und Australien
Im englischen Sprachraum gibt es eine staatliche Bevormundung in Form des Namensrechts nicht. Dort kann jeder seinen Namen selbst wählen, ändern und führen. Man wählt den Namen einfach selbst, erstellt sich selbst ein deed poll und geht damit zu Banken, Vertragspartnern usw. und kann alle Konto- und Kreditkarten, seinen (englischen) Reisepass und seine Vereinsmitgliedschaften usw usw umschreiben lassen.
Ein Deed poll, oder genauer Deed of change of name, ist ein zum Nachweis einer Namensänderung in einigen Ländern gebräuchliches Dokument, das nicht von offizieller Stelle ausgegeben wird, sondern, sofern es den formellen Anforderungen eines Deed genügt, von dem Namensändernden selbst ausgeführt werden kann. Das englische Namensrecht, das auf dem Common Law fußt, unterliegt anders als im römisch-germanischen Rechtskreis, etwa in Deutschland, Frankreich, Spanien oder Italien, nicht besonderen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen. In der Tat hat das englische Recht, neben dem Recht Schottlands (Scots law), die weithin liberalsten und großzügigsten Regelungen in Bezug auf Namensänderungen.
Es gibt im englischen Recht keinen bürgerlichen Namen im engeren Sinne; legal name ist der Name, der im Rechtsverkehr von einer Person tatsächlich benutzt wird. Dieser Person steht es frei, nach eigenem Willen den Namen zu ändern, wobei sie mit der Ausnahme, keine betrügerische Absicht mit der Namensänderung zu verfolgen, keinen normativen oder inhaltlichen Beschränkungen unterliegt. Allerdings müssen Sie dazu ein Einwohner dieses Sprachraumes werden (sein) und die Namensänderung wird in Deutschland leider nicht anerkannt. Aber immerhin auf einem sehr großen Teil der Welt.
Adelstitel im Führerschein
Im Vereinigten Königreich ausgestellte Führerscheine besitzen innerhalb der Europäischen Union, etwa in Deutschland, volle Gültigkeit, auch wenn sie auf den englischen Namen ausgestellt sind. Allerdings können sie dann außerhalb Großbritanniens nicht als Identitätsnachweis benutzt werden. Als Führerscheine aber haben Sie die gleiche Gültigkeit, wie ein in Deutschland ausgestellter. Die Führerscheinstelle in Köln rät allerdings davon ab sich mit einem englischen Führerschein der auf einen anderen Namen lautet, auszuweisen. Das hat allerdings nur rein praktische und keine rechtlichen Gründe.
Technisch gesehen müssten Sie lediglich nach England umziehen und sich dort selbst ein deed poll ausstellen. Wenn Sie in England wohnen und ihren Lebensmittelpunkt seit über 185 Tage dort hatten, können Sie Ihren deutschen Führerschein in einen englischen umschreiben lassen und die deed poll gleich beilegen. Dann haben Sie nach einem halben Jahr immerhin einen rechtskräftiges offizielles Dokument mit Ihrem Adelstitel.