Zum päpstlichen Adel gehören Familien, deren Adelstitel entweder direkt vom Papst verliehen wurden oder die Lehen im früheren Kirchenstaat besaßen. Dies betrifft vor allem, aber nicht nur, den italienischen Adel. Auch beim päpstlichen Adel gilt es – wie überall in Europa –, zwischen dem Uradel des Mittelalters und dem Briefadel der Neuzeit zu unterscheiden.
Päpstlicher Adel
Zum päpstlichen Adel gehören Familien, deren Adelstitel entweder direkt vom Papst verliehen wurden oder die Lehen im früheren Kirchenstaat besaßen. Dies betrifft vor allem, aber nicht nur, den italienischen Adel. Auch beim päpstlichen Adel gilt es – wie überall in Europa –, zwischen dem Uradel des Mittelalters und dem Briefadel der Neuzeit zu unterscheiden.
Feudaladel im Kirchenstaat
Die Krönung Karls des Großen durch Papst Leo III. am Weihnachtstag 800 markierte den Beginn der besonderen Schutzbeziehung zwischen dem Karolingerreich und dem sich allmählich formierenden Kirchenstaat.
Hier gab es wie in ganz Europa adlige Grundherrschaften. Der Erwerb dieser Territorien durch den Papst brachte ihn in eine feudale Beziehung zu den adligen Grundherren (Vasallen), die diese Gebiete beherrschten. Diese Vasallen waren oft mit den Kommunen und Patriziern verfeindet.
Die Rechte der Feudalherren wurden 1511 von Julius II. in der Bulle Pax romana geregelt. In der Bulle Admonet nos regelte Pius V. 1567 die Übertragung von Lehen durch Erbe. Titel wie Herzog oder Fürst gingen mit den Lehen auf andere Familien bei Besitzwechseln durch Neuverleihung oder Erbe über. Im Fall von Verkäufen musste der Titel vom Heiligen Stuhl bestätigt werden, was kostenpflichtig war und den Päpsten viel Geld einbrachte.
1816 schaffte Papst Pius VII. durch ein Apostolisches Schreiben (Motu proprio) das Feudalsystem in seinem Kirchenstaat ab, beließ aber die bis dahin an Lehen gebundenen Titel bei ihren Inhabern.
Päpstlicher Briefadel
Die Päpste verliehen in der Neuzeit durch Adelsbrief an verschiedene Personen und Funktionsträger Adelstitel. Die Päpste drückten ihre Gunst durch Adelsbriefe und viele Standeserhöhungen aus. Nobilitierungen gab es auch für akademische Würden wie Doktoren und Advokaten.
Bis ins 20. Jahrhundert hinein verliehen die Päpste Adelstitel an katholische Familien in ganz Europa und der Welt – nicht nur an ihre territorialen Untertanen. Motiviert waren die Verleihungen durch militärische Verdienste für den Kirchenstaat, karikative Werke, Unterstützung der katholischen Kirche und ihrer Ordensgemeinschaften, andere besondere Verdienste sowie durch finanzielle Zuwendungen. Auch heute noch kann der Heilige Stuhl Adelswürden verleihen, was jedoch seit Johannes XXIII. nicht mehr praktiziert wird.
„Schwarzer Adel“
Der „Schwarze Adel“ war eine Bezeichnung für den Teil des italienischen Adels, der Papst Pius IX. während der italienischen Unabhängigkeitskriege unterstützte. Der Papst weigerte sich, das neue Königreich anzuerkennen und bezeichnete sich selbst als „Gefangenen im Vatikan“. Um ihre Solidarität mit ihm zu bekunden, verweigerten zahlreiche Familien, die zumeist dem päpstlichen Adel angehörten, den Beitritt zum neuen Königreich und seinen Institutionen. Fast der ganze päpstliche Hochadel war als „schwarze Prinzen“ bekannt. Doch auch kleinere römische Beamtenfamilien hielten ihre Treue zum Papst.
Erst 1929, als der Vatikanstaat geschaffen wurde, endete die Gegnerschaft und die Römische Frage wurde gelöst. Als Zeichen des Danks und der Anerkennung erhielten manche Familie, die dem „Schwarzen Adel“ angehörten, zusätzlich zur italienischen auch die vatikanische Staatsangehörigkeit. Somit konnten sie dann auch, nachdem 1946 der Adel in Italien abgeschafft war, ihre Titel offiziell behalten.