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Der Adel – Geschichte und Wandel

Der Adel bezeichnet historisch eine gesellschaftliche Führungsschicht, deren Stellung auf Herkunft, Besitz, militärischer oder politischer Macht und besonderem Ansehen beruhte. Seine Begriffe und Formen unterschieden sich nach Zeit und Region. Im Mittelalter prägten Grundbesitz, Lehnswesen und Rittertum seine Rolle; später veränderten Absolutismus, bürgerlicher Aufstieg, Revolutionen und Industrialisierung seine Stellung grundlegend. Adel und Monarchie standen in engem Verhältnis, verbunden mit Privilegien, Pflichten und rechtlichen Beschränkungen. Nobilitierungen ermöglichten teils sozialen Aufstieg, gelegentlich auch gegen Geld. Heute besitzt der Adel in Europa meist keine politische Sonderstellung mehr, wirkt jedoch als kulturelles, genealogisches und gesellschaftliches Milieu fort. Traditionelle Titel bestehen in einigen Staaten weiterhin.

Begriff und Wortherkunft

Der Begriff des Adels beschreibt eine Gesamtheit von Familien, die einem bestimmten Stand angehören. Auch heute gibt es weltweit noch viele Adelsgeschlechte. Meist bezieht sich der Begriff jedoch auf frühere Zeiten, in denen der Adelsstand mit bestimmten politischen und gesellschaftlichen Vorrechten einherging. Der Adel verstand sich selbst als exklusive Gruppe, der es zustand, über andere zu bestimmen und zu herrschen. Ein Adelstitel wird daher oft mit Macht und großem Prestige verbunden.

Der Begriff bezeichnet damit nicht nur einen Titel, sondern historisch eine soziale Gruppe, deren Stellung mit Herkunft, Herrschaft und gesellschaftlichem Ansehen verbunden war. Seine Bedeutung wandelte sich jedoch je nach Zeit und Region.

Das Wort „Adel“ ist verwandt mit dem althochdeutschen edili („edel“) und dem westgermanischen adilu („von Adel“).

Die Beziehung zwischen dem Wort Adel und dem Wort odal (etwa: angestammter Besitz einer Familie) wird von der Wissenschaft seit vielen Jahren diskutiert.

Die Verbindung zwischen „odal“ und dem Wort „Adel“ wurde dahingehend interpretiert, dass der Grundbesitz eine entscheidende Rolle bei der Entstehung des Adels spielte, was dem Stand der Forschung im 19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhunderts entsprach. Die Verbindung zwischen Grundbesitz und Adel ist heute allerdings nicht mehr aufrechtzuerhalten. Denn der Adel beruhte nicht auf Reichtum, sondern auf der Macht, über andere zu herrschen.

Das Auftauchen des lateinischen Wortes nōbĭlís oder von Ableitungen davon in lateinischen Texten wird oft als Beweis dafür angesehen, dass es zu der Zeit und innerhalb der Kultur, über die diese Texte Auskunft geben, einen Adel gab. Dem muss aber nicht so sein. Schon Autoren im späten Mittelalter war bekannt, dass diese Begriffe mehrdeutig sind. Man geht davon aus, dass das Mittelniederdeutsche und das Frühneuhochdeutsche bis zum zwölften Jahrhundert noch kein Wort für Adel hatten. Erst mit der Übersetzung lateinischer und frühneuhochdeutscher Texte in das moderne Deutsch scheint nobiles/nobilis eindeutig auf den Adel zu verweisen, was in den lateinischen oder althochdeutschen Originaltexten nicht immer deutlich wird. In den romanischen Sprachen und im Englischen bleibt die doppelte Bedeutung des lateinischen nōbĭlis als „edel“/“adlig“ erhalten.

Die Geschichte des Adels

Der Adel wird häufig als ein historisches Phänomen angesehen, das sich bereits in frühen Zivilisationen findet, von den ägyptischen Pharaonen über die attischen Eupatriden und den mesopotamischen Adel, byzantinische und römische Aristokratien, über den asiatischen und arabischen Adel bis hin zum Senatorenadel des späten römischen Reiches. Dieser stellte demnach die Schnittstelle zwischen dem mitterlalterlichen europäischen Adel und dem modernen Adel dar. Dies ist aber nicht eindeutig bewiesen.


Der bedeutende römische Geschichtsschreiber und Politiker Publius Cornelius Tacitus behauptet, es habe eine Periode gegeben, in der jeder gleichberechtigt war und die Erbherrschaft sei erst später aufgekommen, wodurch der Gleichheitsgedanke verloren ging. Die Diskussion darüber, was den Adel aufmache, begann spätestens in der Renaissance, und eine uralte Vorherrschaft des Adels wurde angezweifelt. Dort, wo es keine Schriftquellen zum Thema Adel gibt, deuten jedoch bereits archäologische Befunde von außerordentlich reichen Grabbeigaben, auch Fürstengräber genannt, im Gegensatz zu deutlich schlichteren Begräbnissen auf soziale Führungsschichten und damit verbundene soziale Unterschiede hin.

Wie hat sich der Adel über die Zeit verändert

Es ist nicht hinreichend nachweisbar, dass alle Gesellschaften, die als vorindustrielle Hochkulturen bezeichnet werden, auch eine adlige Klasse hatten, denn der Adel lässt sich nicht immer ausreichend von anderen Führungsschichten abgrenzen. Dies führt zu einer so großen Heterogenität des Adelskonzepts, dass eine genaue Definition des Adels stark von der jeweiligen Region und dem jeweiligen Zeitraum abhängt. Zudem besteht die Frage, ob die vermeintlich unveränderte Kontinuität des europäischen Adels zwischen dem Römischen Reich und dem Zweiten Weltkrieg in der Tat eine einheitliche Erscheinung darstellt oder ob es sich um ein Prestigekonstrukt handelt oder letztendlich um eine soziale Position, die sich von Generation zu Generation verändert.

In der Regel hebt sich der Adel vorerst durch seinen großen Einfluss auf das öffentliche Leben ab. Dies zeigt sich zum Beispiel in seiner militärischen Überlegenheit, wie beim Schwertadel, dem Rittertum, bei den Samurai oder im Amtsadel. Ein weiteres Merkmal ist seine wirtschaftliche Potenz, insbesondere in Form von Grundbesitz, wie beim römisches Patriziat. Hieraus resultiert meist ein Anspruch, politisch zu dominieren. Diese Sonderstellung ist vor allem erblich, was die Stellung der Familie in den Mittelpunkt rückt.

Besondere aristokratische Erziehung soll die adligen Kinder bereits darauf vorbereiten, militärische, politische, soziale und kulturelle Verantwortung zu tragen. Dahinter steht die Idee der Aristokratie und damit das Streben nach einer am Gemeinwohl orientierten Herrschaft des Besten oder Geeignetsten. Entscheidend war neben der Tüchtigkeit auch die sogenannte Tugendhaftigkeit einer Person. In Europa spiegelte sich diese Eigenschaft im christlichen Ideal der ritterlichen Tugenden wider. Das Gleiche traf auf das Ideal des rechtschaffenen Herrschers zu. Herrschaft wurde in den verschiedenen Regionen der Welt generell nicht nur durch eine uralte Abstammung von verdienten, ruhmvollen, mystischen oder sogar göttlichen Vorfahren legitimiert, sondern auch durch eine besondere Beziehung zu den Göttern. Beim priesterlichen Adel sprach man von einer besondere Heiligkeit des Herrschers oder sogar von einer Art Vergöttlichung des Herrschers.

Die Idee der Aristokratie führte auch dazu, dass besonders fähige und tugendhafte Personen in den Adelsstand erhoben wurden. Dabei war es dem Adel, insbesondere der ranghöchsten Person vorbehalten, Nichtadlige in den Adel zu erheben. Diese Person war zumeist der König oder der Kaiser, in einzelnen Ländern aber auch zum Beispiel ein Herzog oder Fürst. Dieser Herrscher leitete seinen Herrschaftsanspruch wiederum aus einer göttlichen Prädestination ab und erhielt die Herrschaftswürde durch Vererbung, wobei man von einer Erbmonarchie sprach, oder durch freie Wahl. Dann handelte es sich um eine Wahlmonarchie. Eine dritte Möglichkeit war eine Art Prophezeiung, bei der die Person durch ein Zeichen erwählt wurde.

Diese frühen Deutungen erklären den Adel nicht als überall gleiches System. Vielmehr verbanden sich soziale Führung, militärische Rolle, Besitz und die Idee einer besonderen Abstammung je nach Gesellschaft auf unterschiedliche Weise.

Mittelalter und Absolutismus

Ende des 18. Jahrhunderts kam es durch die Revolution und die Industrialisierung zu einer Ablösung der älteren bürgerlichen Führungsschichten durch neue wirtschaftliche Eliten, wodurch die Bourgeoisie und das Bildungsbürgertum aufkamen. In Europa erlebte der Adel vom Hochmittelalter bis ins späte 18. Jahrhundert seine Blütezeit. Seine Rolle in der ständischen Gesellschaft veränderte sich jedoch bis zur Zeit des Absolutismus immer wieder.

Frühes Mittelalter

Im frühen und im hohen Mittelalter setzten die Landesherren für ihre Amtsgeschäfte überwiegend Geistliche ein, denn diese waren in der Lage, auf Latein zu schreiben und zu sprechen. Vom 15. bis zum 17. Jahrhundert beschäftigten sie vermehrt auch Bürger, die ebenfalls des Lateinischen mächtig waren. Diese Bürger stiegen dann oft selbst durch Adelsbriefe in den Adel auf. Gelang es ihnen nicht, zusätzlich Grundbesitz zu erwerben, der als wirtschaftliche Grundlage des Adels galt, blieben sie häufig als sogenannter „Briefadel“ unter sich. Durch den Wechsel vom ritterlichen Heer der feudalen Vasallen zum Berufssöldnerheer wurde im 14. Jahrhundert ein wirtschaftlicher Niedergang des Adels initiiert.

Zeitgleich entwickelten sich in den prosperierenden Städten die kaufmännischen Führungsschichten zu Patriziern. In vielen europäischen Handelsstädten war dies der Fall, wobei sich einige von ihnen zu unabhängigen Stadtstaaten oder zu Handelsrepubliken entwickelten. Der Stadtadel wurde auch formal nobilitiert, übernahm teilweise adeligen Grundbesitz und beanspruchte die Gleichberechtigung und Adelszugehörigkeit für sich. Ein Beispiel hierfür war das Patriziat in Nürnberg. An der Spitze solcher Stadtaristokratien befanden sich die „Adelsrepubliken“.

Die Herrschaft im Absolutismus lag in den Händen der jeweils regierenden Fürsten. Diese bauten ihre höfischen Staaten zunehmend komplexer aus und gaben damit dem Niederadel weitere Möglichkeiten, gewinnbringende Positionen mit großem Einfluss zu erlangen. Der wohl bekannteste absolutistische Herrscher war Ludwig XIV., auch bekannt als der “Sonnenkönig”. Mit dem Palais von Versailles und seiner Residenzstadt errichtete er das erste und ultimative Vorbild eines absolutistischen Hofes und wurde damit anschließend in vielen Ländern Europas imitiert.

Noblesse de Robe

Gleichzeitig entwickelte Ludwig XIV. ein ausgeklügeltes Hofzeremoniell, mit dem er die sogenannte „noblesse d’épée“ beschäftigte. Dieser umfasste den hochrangigen und wohlhabenden Geburtsadel. Er übergab außerdem die leitenden Ämter der Staatsregierung an die sogenannte „noblesse de robe“. Diese war wiederum eine neuartige Amtsaristokratie, der auch gebildete Bürgerliche angehören durften, welche finanziell auf das Wohlwollen des entsprechenden Herrschers angewiesen waren.

Aufgrund der Hofetikette mussten die wohlhabenden Adligen nunmehr viel Geld für ihre Bekleidung aufbringen und zudem viel Zeit für vornehme Bälle und weitere Festveranstaltungen opfern. Dies hielt sie davon ab, ihre Macht in ihren Territorien geltend zu machen. Niemand, der von der königlichen Gnade abhängig war, wollte es jedoch riskieren, bei diesen Feierlichkeiten zu fehlen. Daher blieb die politische Macht stets bei Ludwig dem XIV. Dieses System wurde im Heiligen Römischen Reich von den Landesherren bis hinunter zu den Duodezfürsten nachgeahmt.

Sowohl der hohe Adel als auch der niedere baute sich prunkvolle Adelssitze oder sogar Schlösser inklusive ganzer Parkanlagen, Theater und auch Kirchen. So wurde auf der einen Seite zu dieser Zeit zwar die deutsche Kulturlandschaft stark bereichert. Die Finanzen der einzelnen Länder litten jedoch stark darunter. Gleichzeitig bildeten sich seit dem 17. Jahrhundert auch neuere bildungsbürgerliche Oberschichten heraus, die nicht zum Adel gehörten und auch nicht das Verlangen hatten, in diesen aufzusteigen. Sie wurden dennoch manchmal als „bürgerlicher Adel“ bezeichnet. Hierzu gehörte auch der hanseatische Adel.

In Großbritannien hatte die Gentry seit dem späten Mittelalter das zunehmend einflussreiche Unterhaus dominiert, während sie im späten 18. Jahrhundert das Großbürgertum in Frankreich dominierte. Im Zuge der Französischen Revolution übernahmen reguläre Bürger in Frankreich zunehmend staatliche und gesellschaftliche Funktionen. Nach dem „Bürgerkönig“, ging auch dort die politische Macht endgültig an das Bürgertum über, während sie anderenorts noch länger beim Adel blieb.

Auch in wirtschaftlicher Hinsicht beendete die Befreiung der Bauern zu Beginn des 19. Jahrhunderts das alte Feudalsystem. Grundbesitzende Adelige lebten nun nicht mehr in erster Linie von Dienstleistungen. Sie waren stattdessen gezwungen, sich zum Beispiel als Agrarunternehmer zu etablieren. Allerdings konnten im Deutschen Reich die Einfuhrzölle die Folgen davon abmildern. Die bürgerliche Ausbildung in der Wirtschaft und der Wissenschaft erwies sich mit dem Aufstieg des Kapitalismus und der Industrialisierung langfristig als wettbewerbsfähiger als die Ausbildung des Adels. Diese war bis dahin für traditionelle Adelsberufe wie die der Landwirte oder Offiziere ausgelegt.

Monarchie und gesellschaftliche Stellung

Die Monarchie als Regierungsform ist seit Jahrhunderten eine der am häufigsten verwendeten Staats- und Regierungsstrukturen. In diesem Kontext spielen Adel und Adelsstände sowie Herrscher eine wichtige Rolle. In diesem Text werden diese Themenbereiche im Detail untersucht und ihr Einfluss auf die Bildung und Entwicklung von Monarchien aufgezeigt.

Adel und Adelsstände

Der Adel spielt seit der Gründung der ersten Monarchien eine wichtige Rolle. Adelige waren oft die ersten Unterstützer von Königen und Königinnen, die in viele Fällen auch selbst aus adeligen Familien stammten. Adelige stellten auch oft wichtige Berater und Funktionäre in der Regierung sowie wichtige Verwalter von Ländereien und Steuereinnahmen dar.

Adlige Familien waren oft in verschiedene Adelsstände eingeteilt, die jeweils unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Privilegien hatten. Im englischen System gab es zum Beispiel das Konzept der Peerage, das den Adel in verschiedene Klassen einteilte, darunter Herzöge, Grafen, Barone und Ritter. Jede Klasse hatte eine spezifische Bedeutung für die Monarchie und die Regierung.

Der Einfluss des Adels auf die Monarchie war jedoch nicht immer positiv. Oftmals nutzten Adelige ihre Macht, um eigene Interessen zu verfolgen und ihre Position innerhalb der Gesellschaft zu festigen. In vielen Monarchien führte dies zu einem Machtgefälle zwischen Adel und gewöhnlichen Bürgern, wodurch große soziale Ungleichheit entstand. Dies wiederum führte oft zu Unzufriedenheit und sozialen Unruhen.


Herrscher

Monarchien werden von Herrschern regiert, die oft in der königlichen Familie geboren oder durch Heirat mit dieser Familie verbunden waren. Herrscher waren die Führer der Regierung und hatten die Macht, Entscheidungen zu treffen und das Land zu lenken. Die Macht, die Herrscher hatten, variierte jedoch stark je nach der Art der Monarchie, in der sie regierten.

Einige Monarchen waren absolutistisch, was bedeutet, dass sie unbeschränkte Macht hatten und keine Verantwortung gegenüber dem Volk trugen. Andere Monarchen wie die Briten, die Kanadier und die Japaner sind trotz ihrer Position als Staatsoberhaupt (theoretisch) verantwortlich gegenüber dem Volk und haben in der Regel eine beratende Funktion in der Regierung.

Herrscher hatten oft auch unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Einige regierten aktiv und trafen Entscheidungen, während andere eine rein repräsentative Rolle hatten und hauptsächlich als Symbol für die Monarchie dienten. In einigen Monarchien hatten Herrscher eine wichtige religiöse Rolle, während in anderen die Rolle des Herrschers rein politisch war.

Einfluss von Adel und Herrschern auf Monarchien

In vielen Monarchien hatte der Adel einen starken Einfluss auf die Regierung und die Entscheidungsfindung. Adelige Familien hielten oft wichtige Positionen in der Regierung und hatten dadurch einen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung und politische Entscheidungen.

Herrscher hatten oft auch unterschiedliche Machtbefugnisse in Bezug auf die Adeligen. In einigen Fällen wurden Adelige von Herrschern ernannt, während in anderen Fällen Adelige von anderen Adeligen gewählt wurden. In vielen Monarchien konnten Adelige auch direkte Kontrollen auf das Land ausüben, obwohl dies von Land zu Land variierte. In einigen Fällen kontrollierten Adelige auch wichtige Wirtschafts- und Handelsverbindungen, die die wirtschaftliche Entwicklung des Landes beeinflussten.

Eine der wichtigsten Herausforderungen bei der Regierung eines Staates mittels einer Monarchie ist es, einen Ausgleich zwischen der Macht von Adel und Herrschern zu schaffen. Ungleichheit und soziale Spannungen können entstehen, wenn Adelige und Herrscher nur ihre eigene Macht und Position im Blick haben, und nicht das Wohl des Volkes.

Die politische Rolle des Adels war daher stets mit seiner gesellschaftlichen Stellung verbunden. Sie brachte besondere Rechte mit sich, war aber ebenso von Verpflichtungen und rechtlichen Grenzen geprägt.

Rechte, Pflichten und Beschränkungen

Wie andere Stände hatte auch der Adel eine Reihe von exklusiven Rechten und Privilegien. Die Privilegien des Adels, wie z. B. die Jagd, wurden zu einem Symbol für seinen Stand. Andere Rechte sind etwa das Kirchenpatronat und die Gerichtsbarkeit. Privilegien beinhalten beispielsweise die Wählbarkeit. Zu den Pflichten zählen unter anderem die „Cur und Verpflegung“ des Gesindes, wenn es krank ist. Beschränkungen sind zum Beispiel Tätigkeits- und Berufsverbote.

Eine juristische Kodifizierung von Privilegien, Rechten, Beschränkungen und Pflichten einer ständischen Gesellschaft der Neuzeit findet sich zum Beispiel im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794. So sind Vorrechte zum Beispiel das Stimmrecht bei Land- und Kreistagen oder der Erwerb adliger Güter. Einschränkungen gibt es etwa hinsichtlich des Betreibens bürgerlicher Gewerbe. Es gab schon immer Spannungen zwischen Bürgerlichen und Adligen sowie zwischen dem Adel selbst. Dies kann sich zum Beispiel darin äußern, dass eine Standeserhöhung abgelehnt wird.

Aufstieg und Käuflichkeit

Neben Geburt und Dienst standen im Lauf der Geschichte auch Formen der Nobilitierung. Die Möglichkeiten und ihre rechtliche Einordnung unterschieden sich erheblich zwischen Uradel, Briefadel und einzelnen Staaten.

Die Möglichkeit, Adelstitel zu kaufen, kann per definitionem nicht für den Uradel gelten, der seine Entstehung im Mittelalter den hierarchischen Aufstiegsmöglichkeiten verdankte. Sozialer Aufstieg sowie der Kauf von Grundherrschaften waren möglich durch das Lehnswesen über den Stand der Ministerialen. Häufig traten darin ebenso die älteren, eigentlich auf höherer Stufe stehenden Edelfreien ein. Bezahlt wurde ein solcher Aufstieg nicht mit Geld, sondern mit Verwaltungsdiensten und militärischen Diensten, etwa als Panzerreiter (später als Ritter bezeichnet).

Eine bezahlte Erhebung in den Adelsstand ist somit nur für den Briefadel der Neuzeit möglich. Obwohl es viele Erwerbsmöglichkeiten gab, dürfte auch hier der Großteil der Nobilitierungen anderen Ursachen zuzuschreiben sein. Im Heiligen Römischen Reich besaß nur der Kaiser (das Staatsoberhaupt) das Recht, in den Adelsstand zu heben; im Laufe der Zeit nahmen sich jedoch auch manche Reichsfürsten dieses Privileg.

Rechtsanspruch

Die Reichsvikare waren in den kurzen Zeiten, in denen der Thron nicht besetzt war und sie kaiserliche Rechte ausüben durften, bekannt dafür, Geld zu machen. Jedoch war dies meistens auf bereits adlige Familien beschränkt, die aus Prestigegründen im Rang erhöht wurden. Es ist unbestritten, dass die Nobilitierung im Alten Reich oft gegen einen Preis erfolgte. Meist betraf das die Günstlinge der Reichsfürsten. Erhebungen in den untitulierten Briefadel waren nicht besonders lukrativ, aber ein Titelverkauf konnte auch eine vielversprechende Einnahmequelle werden, so zum Beispiel unter Jakob I. (England).

Dem sogenannten systemmäßigen Adel in Österreich-Ungarn wurde jedoch kein finanzieller Ausgleich gewährt. Durch ihn konnten bürgerliche Offiziere in den Jahren 1757 bis 1918 unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch darauf erhalten, in den erblichen einfachen Adelsstand erhoben zu werden.

Im 19. Jahrhundert waren jedoch einige Staaten dafür berüchtigt, Titel zu verkaufen, um Geld zu beschaffen. Dazu gehörten das Königreich Portugal, zeitweise auch der Kirchenstaat und San Marino. Meistens gingen die Verleihungen an vermögende Ausländer. Im 19. Jahrhundert nutzten auch einige kleine deutsche Bundesfürsten ihr neu gewonnenes Privileg der Adelsverleihung, um ihre Kassen aufzubessern. Am 26. Oktober 1888 wurde ein Geheimabkommen zwischen den Königreichen Bayern, Preußen, Sachsen und Württemberg unterzeichnet, um missbräuchliche Adelsverleihungen zu verhindern. Die übrigen Bundesstaaten Deutschlands traten sukzessive bis 1912 bei – jedoch nicht ohne ein paar Widerstände.

Adel in der Gegenwart

Vom Hochmittelalter bis in das späte 18. Jahrhundert galt der Adel als die treibende politische Kraft in vielen europäischen Ländern. Im 20. und 21. Jahrhundert verlor er jedoch in Europa als eigenständige Klasse seine politische Macht. Meist geschah dies im Zuge der Entwicklung zu Republiken, konstitutionellen Monarchien und anderen Systemen, vor allem sozialistischen und kommunistischen.

Adel heute

Der Adel ist bis heute noch häufiger in Führungspositionen vertreten als der Durchschnitt und gilt weiterhin als stilbildendes soziales Milieu mit eigenen Lebens- und Umgangsformen. Der Dachverband Cilane und andere Adelsvereinigungen Europas bieten zudem ein Forum für die Interessen von Adligen, was zeigt, dass der Adel nach wie vor eine relativ geschlossene Gesellschaftsschicht darstellt.

Auch heute bestehen in mehreren europäischen Monarchien, darunter Belgien, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Dänemark, Liechtenstein und Großbritannien, adelige Familien und traditionelle Titelstrukturen fort. In Spanien bestehen Adelstitel und die Grandezza de España ebenfalls fort; sie sind jedoch rein ehrenhalber und vermitteln keine rechtlichen Privilegien. In Großbritannien und Nordirland sind die Königshäuser trotz des allmählichen Verlusts an politischer Macht weiterhin von großer Bedeutung.

In vielen Ländern hat ein deutlicher Bruch stattgefunden. Unter ihnen sind Länder, die Republiken wurden, wie Deutschland, Frankreich und Italien. Dort verlor der Adel auf einen Schlag seine politische Macht. In Deutschland spielt die Beachtung des Adelsrechts, das auf die Grundsätze des salischen Rechts zurückgeht, auch heute noch eine Rolle. Sie zeigt sich insbesondere in den regelmäßig erscheinenden Bandreihen des Genealogischen Handbuchs des Adels und im Deutschen Adelsblatt. Beide Publikationen werden von einem „Deutschen Adelsrechtsausschuss“ betreut.

So hat der Adel zwar noch ein gewisses gesellschaftliches Gewicht, er ist jedoch in Bezug auf Eheschließungen zunehmend groß- und bildungsbürgerlichen Schichten gegenüber offen und verliert immer mehr an Bedeutung. In einigen Ländern wurde der Adel sogar vollständig abgeschafft, zum Beispiel in Österreich durch das Adelsaufhebungsgesetz von 1919. Damit wurden Adelige zu normalen Bürgern erklärt und es wurde verboten, einen Adelstitel zu führen. Die Eigentumsrechte waren nicht betroffen, außer für die Familie Habsburg.

Namen, Sitz und Amt

Ursprünglich bezeichnete ein Adelsname den Herkunftsort des Familienstammsitzes. Wer den Ort oder Besitz wechselte, änderte damals auch den Namen. Gelegentlich wurde der neue Besitz auch als ergänzender Bestandteil des Namens hinzugefügt. Ähnlich wurden auch die Nebenlinien gebildet. Mit der frühen Neuzeit wurde „von“ ein besitzunabhängiges Adelsprädikat, wohingegen „zu“ besitzabhängig blieb.

Es gibt auch Adelsgeschlechter mit gewöhnlichen Familien- oder Sippennamen oder Ämterbezeichnungen. Diese Namen wurden um den entsprechenden Wohnsitz mit den Prädikaten „zu“ oder „von“ ergänzt. Bei späteren Nobilitierungen wegen Verdiensten in Deutschland wurden weiterhin Ortsbezeichnungen mit Bezug zur erhobenen Person im Adelsnamen geführt.

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